Polizist gebissen schmerzensgeld usw.
Hi ich habe von diesem tag ein "Blackout". Also wahrscheinlich habe ich einen Polizist gebissen beleidigt usw. Jetzt Anzeige wegen Körperverletzung, wiederstand gegen staatsgewalt, beamtenbeleidigung. So polizist will 1000 euro schmerzensgeld + behandlungskosten. OK. Von mir aus. Die anwaltskosten von seinem anwalt hab ich auch aufgestellt bekommen? - muss ich die übernehmen? Achja war noch keine verhandlung. Habe auch mächtige wunden gehabt, das ich fast am ohr hätte operiert werden müssen. Und Handschellen waren so fest das ich heute nach 4 monaten immernoch so ein betäubtes gefühl in den fingern habe. Laut Krankenhaus, Distorsion beider handgelenke. Aber das es sich heute immer noch leicht "betäubt" anfühlt? Hört das nochmal auf? Und kommt der Polizist "ungestraft" davon, weil er ja so eingreifen musste?
Achja bin auf bewährung aber nicht wegen Schlägerei o.ä. Heisst das jetzt Knast?
Sorry für mein deutsch bin grad etwas geschockt. danke für antworten
mfg
10 Antworten
Hallo dartspieler,
kommen wir erst einmal zu der strafrechtlichen Seite. Für das was Du angeführt hast gelten die folgenden Gesetze des Strafgesetzbuches:
§ 113 StGB - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 223 - Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 185 StGB - Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Da Du schreibst, dass du schon eine Freiheitsstrafe bekommen hast, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, gehe ich mal davon aus, dass Du kein Jugendlicher mehr bist und dementsprechend auch kein Jugendstrafrecht mehr bei Dir, sondern Erwachsenenstrafrecht angewendet wird.
Da hier bei den jeweiligen Straftatbeständen Höchststrafen von 1, 3 und 5 Jahren vorgesehen sind und Deine Vorstrafe sicherlich auch mit berücksichtigt wird, ist es zumindest nicht ausgeschlossen, dass Du diesmal in der Tat in das Gefängnis musst.
Ich rate in Deinem Fall wirklich dazu einen Rechtsanwalt aufsuchen, der zumindest in der strafrechtlichen Angelegenheit Deine Rechte vertritt.
Aber das heißt nicht, dass ich meine, dass Du dafür wirklich in den Knast musst.
Im Endeffekt hängt die Höhe der Strafe und ob diese wieder zur Bewährung ausgesetzt werden kann von eine Unzahl von Faktoren ab. Ich nenne nur mal einige:
- Geständig / nicht geständig
- reuig / nicht reuig
- beim dem Polizisten entschuldigt?
- die zivilrechtliche Forderung beglichen
- Wie gibst Du Dich vor Gericht
- wie sieht die Sozialprognose aus, sprich ist davon auszugehen, dass Du wenn Du wieder nur eine Bewährungsstrafe begehst wieder straffällig
- welche Strafe ist Schuld und Tat angemessen.
Und es spielen noch tausend Kleinigkeiten bei der Urteilsfindung eine Rolle.
Hier wird es keinem im Forum möglich sein eine Einschätzung über das bevorstehende Strafmaß vorzunehmen.
Kommen wir zu der Zivilrechtlichen Seite:
Du hast durch eine Straftat, nämlich dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte / Körperverletzung dem Polizisten nicht unerhebliche Schmerzen zugefügt.
Dadurch steht diesem nicht nur ein Schmerzensgeld und die Behandlungskosten und weitere Kosten die mit der Behandlung entstanden sind zu, sondern auch die Rechtsanwaltskosten müssen von Dir getragen werden.
Du hingegen hast keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, denn durch die Widerstandshandlung waren die Polizisten berechtigt unmittelbaren Zwang in Form von körperlicher Gewalt anzuwenden. Wirst bei die der Anwendung des unmittelbaren Zwanges verletzt, hast Du natürlich keinen Anspruch auf Schmerzensgeld oder andere Schadensersatzforderungen.
Aber wenn Du schon wegen der strafrechtlichen Seite beim Anwalt bist, kannst Du dieses ja auch noch einmal fragen, was die zivilrechtliche Seite angehet, aber ich denke er wird nur das bestätigen, was ich dir geschrieben habe.
Es gäbe nur eine Möglichkeit, wo sich alles umdrehen würde. Das wäre, wenn die polizeiliche Maßnahme rechtswidrig wäre, denn dann wäre es der Polizist der sich wegen Körperverletzung strafbar gemacht hätte und Dir nun Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen müsste und Du hättest dann auch keine Straftat begangen.. Aber ich gehe mal davon aus, dass das nicht der Fall war, sondern dass die polizeiliche Maßnahme als solche rechtlich einwandfrei war.
Schöne Grüße
TheGrow
Ich denke, dass Du um eine öffentliche Gerichtsverhandlung in Anbetracht der Tatsache, dass hier gleich mehrere Straftatbestände erfüllt sind und da Du bereits vorbestraft bist, nicht herumkommst.
Vom Gesetz her wäre allerdings durchaus auch ein Absehen von einer Hauptverhandlung möglich, so dass Dir die Strafe per Strafbefehl mitgeteilt wird. Genau steht dazu in der Strafprozessordnung:
§ 407 StPO (Zulässigkeit)
(1) Im Verfahren vor dem Strafrichter und im Verfahren, das zur Zuständigkeit des Schöffengerichts gehört, können bei Vergehen auf schriftlichen Antrag der Staatsanwaltschaft die Rechtsfolgen der Tat durch schriftlichen Strafbefehl ohne Hauptverhandlung festgesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft stellt diesen Antrag, wenn sie nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Hauptverhandlung nicht für erforderlich erachtet. Der Antrag ist auf bestimmte Rechtsfolgen zu richten. Durch ihn wird die öffentliche Klage erhoben.
Das bedeutet also, dass der Staatsanwalt durchaus beantragen kann, dass Dir das Strafmaß per Strafbefehl ohne Hauptverhandlung mitgeteilt wird.
Eine Hauptverhandlung, ist immer dann nicht nötig, wenn alle Fakten der Straftat vorliegen, ein Geständnis vorliegt und es auch sonst nichts in der Hauptverhandlung zu ergründen gibt.
Aber wie Du ja schon geschrieben hast, bist Du auch bei einem Anwalt vorstellig geworden.
Ich würde den Rechtsanwalt noch einmal da drauf ansprechen und diesen Fragen inwieweit die Möglichkeit besteht, dass Du um eine kostspielige Hauptverhandlung herumkommst und das Urteil per Strafbefehl.
Soweit mir bekannt ist, ist es durchaus möglich dem Gericht mitzuteilen, dass Du bereit bist das Strafmaß in Form eines Strafbefehles zu akzeptieren.
Wie gesagt, ich würde diesbezüglich mal Deinen Rechtsanwalt fragen, der kann Dir sicherlich genau sagen, wie diesbezüglich die Chancen stehen.
Dann nochmal eine Anmerkung zu dem Satz / der Frage:
zu einer Verhandlung wird es denk ich mal sicher kommen obwohl ich die kosten übernehme?>
Die Zahlung des Schmerzensgeldes und anderer Schadensersatzforderungen wie Kosten des Anwaltes, sind eine reine zivile Angelegenheit zwischen Dir und dem Polizisten. Die zivile Angelegenheit hat nichts oder allen falls nur indirekt was mit dem Strafverfahren zu tun.
Es macht sich in einem Strafverfahren nur positiv bemerkbar, wenn man sich bei der Verletzten Person entschuldigt hat und der Verletzten Person einen Ausgleich für den Entstandenen Schaden und für die entstandenen schmerzen gezahlt hat.
Schönen Gruß
TheGrow
Die ganze Angelegenheit befriedigend zu beurteilen - ist allerdings nicht möglich, wenn man nicht gerade dabei war und >Zeuge des Vorfalls wurde.
Auf jeden Fall würde ich an deiner Stelle im Moment noch überhaupt nix bezahlen.
Das Klügste, was du machen kannst ist, dich rechtlich beraten zu lassen v- dann haste vllt. Chancen, dass die Sache glimpflicher für dich ausgeht..
Es kann ja sein, dass sich der Polizist auch etwas zuschulden kommen lassen hat, dass er vllt. dazu beigetragen hat, dass die Sache eskaliert.
Alles Gute !
Das Taubheitsgefühl in deinen Handgelenken nennt man Warttenberg- oder Arrestantensyndrom. Und wenn es nicht aufhört, dann waren die HS einfach zu lange zu fest drum , und wenn dir daraus ein Schaden erwächst, dann verklag ihn doch. Dann hat er sie dir zu fest gemacht.
Achja ich hatte auch ständig gesagt das sie die mal nicht so fest machen sollen. Aber haben nicht daran geändert.
Im schlimmsten 'Fall sind die Nerven irreparabel geschädigt, also dann würd ich mir was einfallen lassen von deiner Seite. Evt. Aufhebung seines Schmerzensgeldanspruches, Verrechnung mit deinem Gegenanspruch. Laß dich begutachten, dokumentiere deine Beschwerden, nimm dir einen Anwalt wenn er abstreitet, zieh das Ding durch und gewinne.
Wenn das in der Zeit Deiner Bewährung passiert ist, dann wird der Richter böse, dann kriegste sehr wahrscheinlich Knast. Hol Dir unbedingt einen Anwalt und taktisch sehr gut wäre es, wenn Du Dich beim Polizisten aufrichtig entschuldigst, sagst hattest Black out usw. das wird Dir vor Gericht bestimmt positiv berücksichtigt.
Anwalt fragen .................sofort .................Termin in einer GUTEN Rechtsanwaltskanzlei ausmachen, hingehen mit all den Unterlagen (Befunde, Anwaltsschreiben etc.) welche du hast, und dich beraten lassen ... UND ... rechtsanwaltlich vertreten lassen.
Auf dich allein gestellt, kommst du aus der Sache nur ganz schlecht raus. Daher brauchst du unbedingt einen erfahrenen Rechtsanwalt, der deine Interessen vertritt.
Nach meinem Verständnis ist die Lage hier absolut nicht so klar, wie sie der Anwalt des Polizisten in seinem Brief an dich darstellt ... denn wenn der Anwalt überzeugt davon wäre, dass sein Mandant sich absolut regelkonform (und unter Beachtung und Einhaltung aller für diesen Fall relevanten Gesetze) verhalten habe, dann würde er sofort eine Klage bei Gericht einreichen und nicht erst Briefe schreiben.
Ich vermute mal ... es wird darauf "spekuliert" dass du dich schriftlich oder auch mündlich festlegst, und dir dadurch ein "Eingentor" schießt.
Daher nochmals:
Gehe bitte ganz rasch - (es gibt Fristen, welche zu beachten und einzuhalten sind, und die du nicht kennts) zu einem Rechtsanwalt.
Nach meinem Verständnis ist die Lage hier absolut nicht so klar, wie sie der Anwalt des Polizisten in seinem Brief an dich darstellt ... denn wenn der Anwalt überzeugt davon wäre, dass sein Mandant sich absolut regelkonform (und unter Beachtung und Einhaltung aller für diesen Fall relevanten Gesetze) verhalten habe, dann würde er sofort eine Klage bei Gericht einreichen und nicht erst Briefe schreiben.>
Welch eine Antwort.
Ich glaube Du hast noch nie Schmerzensgeld oder Schadensersatz eingefordert.
Eine Klage ist dafür überhaupt nicht nötig. Im Grunde braucht man noch nicht einmal einen Rechtsanwalt um seine Forderung zu stellen.
Es macht nur deshalb Sinn die Forderung von einem Rechtsanwalt zu stellen zu lassen, weil dieser aufgrund jahrelanger Erfahrung und auch ihm zur Verfügung stehender Tabellen weiß, für welche Verletzung welche Forderungshöhe angemessen ist.
Wie gesagt, man muss für die Stellung der Forderung aber gar keinen Rechtsanwalt nehmen.
Man stellt bei so einer Forderung, egal ob mit oder ohne Anwalt die Forderung an den Schädiger und wenn dieser zahlt, ist die Sache erledigt.
Erst wenn der Schädiger nicht zahlt oder mit der Höhe der Forderung nicht einverstanden ist, kann man seine Forderung einklagen. Manche lassen sich ja auch auf einen Vergleich ein.
Der Geschädigte fordert in seiner ersten Forderung 1000,- Euro, der Schädiger sagt ich zahle aber nur 500 Euro im Vergleich einigt man sich auf 700.
Also welchen Sinn sollte es für den Polizisten machen, gleich eine kost.- und Zeitaufwendige Klage anzustreben, wenn er die Forderung auch durch seinen Anwalt stellen lassen kann?
Im übrigen ist der Sachverhalt schon aus Schilderung des Fragestellers klar.
Er schreibt:
Hi ich habe von diesem tag ein "Blackout". Also wahrscheinlich habe ich einen Polizist gebissen beleidigt usw. Jetzt Anzeige wegen Körperverletzung, wiederstand gegen staatsgewalt, beamtenbeleidigung.>
Das er den Polizisten gebissen hat und dass dieses eine Straftat ist, sollte wohl genauso klar sein, wie dass der Polizist ein Anrecht auf Schmerzensgeld hat.
Schönen Gruß
TheGrow
Es geht hier nicht darum, ob und wie ein Polizist Schmerzengelld fordern kann ... es geht vielmehr darum, dass eine Bezahlung der geforderten Summe eine "Schulderklärung" gleichkommt ... und auch wenn ein Polizist etwas fest und steif behauptet, heißt das noch lange nicht, dass alle seine Behauptungen stimmen und ... dass ein Gericht sich dessen Rechtsverständnis anschließt.
Darum nochmals:
Hier wäre die Hilfe eines Rechtsanwaltes dringen zu empfehlen.
EIN Blackout ... und ... WAHRSCHEINLICH HABE ICH ... das ist zu wenig, um mit Sicherheit auf eine Straftat schließen zu können (Eventuell müssten auch noch medizinische Sachverständige zu Worte kommen ...).
Es gibt zahlreiche Fälle, in welchem ein Gericht eine völlig andere Auffasssung vertreten hat, als klagenführenden Polizisten und daher Angeklagte NICHT (entweder in allen oder in einigen Punkten) für NICHT SCHULDIG befunden hat.
Hi, danke schonmal für diese hilfreiche Antwort. Ich hab mich beim Polizisten telefonisch entschuldigt, ich bin schon bei einem anwalt und als er Akteneinsicht forderte stand drin das ich angerufen habe, mich aber nicht entschuldigt haben soll. Dabei hab ich nur deswegen angerufen. Deswegen hab ich ihm ein brief mit einer entschuldigung geschrieben und das er mir falls er schmerzensgeld möchte mir eine rechnung aufstellen soll. zu einer Verhandlung wird es denk ich mal sicher kommen obwohl ich die kosten übernehme?
Mfg