schmerzensgeld? müssen das die Eltern zahlen

10 Antworten

Man ist zwar erst ab 14 strafmündig, aber Schmerzensgeld und Schadenersatz sind keine strafrechtlichen, sondern zivilrechtliche Bereiche. Und es ist tatsächlich so, dass man ab 7 Jahren schon zu Schmerzensgeld und Schadenersatz verurteilt werden kann. Das betrifft zum Beispiel auch die Behandlungskosten, die sich die Krankenkasse später zurückholen kann.

Wildcatgirl 
Beitragsersteller
 03.03.2012, 13:37

aber das müssen dan trotzdem nicht die Eltern zahlen oder doch ????

LondonerNebel  03.03.2012, 13:40
@Wildcatgirl

Schuldner im rechtlichen Sinn ist der Jugendliche, die Schulden bleiben maximal 30 Jahre lang bestehen und es kommen ständig Zinsen hinzu. Wer schlussendlich bezahlt und ob die Eltern ihrem Kind aus der Patsche helfen, ist allerdings egal.

Wildcatgirl 
Beitragsersteller
 03.03.2012, 13:43
@LondonerNebel

ah okay und habt ihr so ne grobe ahnung wie viel schmerzensgeld der Junge dan bekommen könnte, wenns ganz mies läuft ???

LondonerNebel  03.03.2012, 13:44
@Wildcatgirl

Das kommt auf die Verletzungen an. Es gibt grobe Richtwerte, die kann man googeln.

Wenn das Gericht ein Schmerzensgeld festlegt, kann der Geschädigte dreißig Jahre lang die Forderung stellen. Wenn die Vierzehnjährige das Geld jetzt noch nicht hat, wird sie es halt in zehn Jahren - und natürlich mit Zinsen - zahlen müssen, eben, sobald sie Geld hat. Also, hau nicht so doll zu. Deine Eltern bezahlen das nicht. Aber du in Zukunft.

Wildcatgirl 
Beitragsersteller
 03.03.2012, 13:39

okay ja mit konsequenzen muss man leben aber solange man die eltern nicht mit reihnzieht find ich ist das gerecht

Die Krankenhauskosten werden die Eltern tragen müssen, wenn sie dazu in der Lage sind. Jugendarrest oder Sozialstunden wird die Strafe der Minderjährigen sein, liegt im Ermessen des Richters.

Da man mit 14 Jahren beschränkt Strafmündig ist, muss das doch ein Gericht entscheiden? Wenn du von Schmerzensgeld sprichst geh ich mal davon aus, dass es sich hierbei nicht um Notwehr gehandelt hat. Und das bedeutet, unsere Politik wird den Täter verhätscheln und so weiter, wahrscheinlich wird es überhaupt keine Entschädigungszahlung geben...

Hallo angenommen ein 14 jähriges Mädchen (nicht ich, is nur ein beispiel)

Natürlich, wie immer :-)

  1. schlägt einen 15 jährigen Jungen krankenhausreif was sind die rechtlichen konsequenzen

Strafrechtlich: Anzeige wegen schwerer Körpervereltzung, je nach Verletzung und Schäden Sozialstunden oder Jugendstrafe

Zivilrechtlich: Schmerzensgeld bei Einsichtsfähigkeit ihres Handelns

muss man dan dem Jungen schmerzensgeld zahlen

Natürlich

bzw die Eltern

Natürlich nicht

ein 14 jähriges Mächen verdient ja nicht soviel.

Irgendwann schon. Der Anspruch ist sogar vererblich :-O

Wildcatgirl 
Beitragsersteller
 03.03.2012, 13:41

danke für die antwort