Behandlungskosten nach Schlägerei, wer zahlt?
Hallo, Mein Bruder und ich hatten vor 2 Jahren eine Auseinandersetzung. Ich musste ins Krankenhaus. Eine Anzeige gegen ihn hab ich zurückgezogen. Jetzt hat er Post von meiner Krankenkasse bekommen, die von ihm 408 Euro Behandlungskosten fordert. Er hat allerdings eine Haftpflicht bei der ÖSA (Sparkasse Sachsen-Anhalt) die will aber nicht zahlen. Muss er nun wirklich selber zahlen?
10 Antworten
Haftficht zahlt natürlich nicht bei Vorsatz oder Straftaten, insofern wird diese nix zahlen.
Allerdings, so er nicht verurteilt wurde, ist mir nicht ganz einsichtig, weshalb die Krankenkasse ihn in rechtlicher Hinsicht als Verursacher zur Rechenschaft ziehen kann.
Natürlich nicht - aber er muss ja als Verursacher feststehen, auch bei zivilrechtlichen Ansprüchen und diese müssen erstmal nachgewiesen werden, so er denn der Forderung widerspricht.
Genau das meine ich ja! Das is mir auch nicht klar
Die Anzeige bzw. zurückgezogene Anzeige ist ohne Bedeutung.
Das eine ist die strafechtliche Seite, das andere die zivilrechtliche.
Wenn die Krankenkasse die Forderung aufrecht erhält, wird er zahlen oder Widerspruch einlegen müssen - mit dem Risiko einer Zahlungsklage.
Ja, er muss zahlen. Du musst unterscheiden zwischen Strafrecht und Zivilrecht! Strafrechtlich kommt nix nach, weil du die Anzeige zurück gezogen hast. Zivilrechtlich darf die Kasse die entsatndenen Kosten vom Verursacher zurückfordern. Dessen Versicherung wird nicht zahlen, da es eben mindestens grob fahrlässig war... wenn er eine Prügelei anfängt/mitmacht, muss er damit rechnen dass der Gegenüber verletzt wird. Dafür steht keine Versicherung gerade. Er soll froh sein, dass es nur so wenig Geld ist... Krankenhaus hätte noch sehr viel teuerer kommen können!
Natürlich. Sollen etwa die Beitragszahler dafür aufkommen, wenn sich Schläger gegenseitig verletzen? Er kann noch von Glück sagen, dass er damit davon kommt, dass die Anzeige zurück gezogen würde, Eigentlich gehört ihr beide mal für mindestens eine Woche in den Knast. Und die Haftpflicht hat mit Straftaten natürlich überhaupt nichts zu tun.
Ich denke dazu bekommst du am besten auf www.123recht.net eine Antwort!
Persönlich (keine Rechtsberatung) würde ich sagen das das die Haftpflicht nicht übernimmt da es kein "versehen" war sondern er dich ja absichtlich bei der Auseinandersetzung geschlagen hat!
Somit ist das kein Fall für die Haftpflicht, das wäre ja wie wenn du dein Auto mit Absicht gegen ne Wand fährst und dann soll deine Versicherung zahlen(hier kann man noch sagen war nen Unfall). Wenn er dich aber schlägt ist es kein Unfall.
Das hat doch mit Verurteilung nichts zu tun. Schlägereien fallen grundsätzlich nicht in den Aufgabenbereich der Krankenkasse. Wenn sie einen Verursacher haben, woll sie mit Recht ihr Geld haben.