Schmerzensgeld kann nicht zahlen --> Knast?
Hallo ihr Lieben, es wird von mir Schmerzensgeld wegen Beleidigung gefordert.
Ich arbeite jedoch nicht beziehe Hartz 4 und das Geld reicht knapp für mich aus.
meine Frage ist nun, muss ich diesen Betrag von 400 € trotzdem i wie zahlen und was wsind die Folgen bei Zahlungsunfähigkeit ? muss ich dann in den Kast ?
6 Antworten
WER verlangt Schmerzensgeld von dir?
Und bist du VERURTEILT worden, dies auch zu zahlen?
Fordern kann jeder, aber nicht jeder ist berechtigt das (Schmerzensgeld) dann auch zu bekommen.
WENN du verurteilt worden bist, dann wirst du das irgendwie auch von einem geringen Einkommen abknapsen müssen. Sonst könnte ja jeder, der wenig Geld zru verfügung hat viel machen was anderen finanziell schadet, nach dem Motto ich muss es eh nicht wieder gut machen.
Bei einer Beleidigung besteht in der Regel kein Anspruch auf Schmerzensgeld mehr, wenn man deswegen bereits strafrechtlich verurteilt wurde. Näheres siehe in folgendem Link:
https://www.schmerzensgeldtabelle.net/beleidigung/#Wann_gibt_es_Schmerzensgeld_bei_einer_Beleidigung
Üblicherweise bemisst sich das Strafmass nach dem Einkommen.
Hast du dem Richter auch damals deine Einkommensverhältnisse offengelegt???
Das ist dann Zivilrecht. Jede Hansel kann fordern wenn der Tag lang ist. Solche Schreiben kannst du getrost in den Papierkorb kloppen.
Kein Richter der Welt wird solchen Forderungen gegenüber einen mittellosen stattgeben.
danke du hasz mir meinen abend gerettet
Die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners tangiert die Ansprüche des Gläubigers nicht.
Wenn der Richter der Meinung ist für die Beleidigung sei ein Schmerzensgeld von x € angemessen, wird er es auf x € festsetzen und dann hat der Gläubiger 30 Jahre Zeit.
Der Schmerzensgeldanspruch ist ein zivilrechtlicher. Die Tagessätze ergeben sich aus dem urteil im Strafprozess gegen dich.
Beide haben nichts miteinander zu tun. Du bekommst also einen Mahnbescheid - wer den Schadensersatzanspruch gegen dich bewirkt hat, wird es durchziehen- und musst auf die Spitze getrieben einen Offenbarungseid leisten.
Schmerzensgeld ist eine zivilrechtliche und keine strafrechtliche Angelegenheit. Also nein, bei Nichtzahlung musst du nicht ins Gefängnis.
Dass eine Mahnung nach der anderen in deinen Briefkasten flattert, Inkasso eingeschaltet wird und irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.
Mit deinem ALG 2 stuft dich jeder Gerichtsvollzieher als zahlungsunfähig ein und die Forderung wird „ausgesetzt“. Das geht so lange bis du Geld verdienst und bezahlen kannst.
Um Gefängnis oder sonstige gerichtliche Folgen brauchst du dir da also keine Sorgen zu machen!
Die Einschaltung eines Inkassobüros wäre hier rechtswidrig. Die finanzielle Lage des Schuldners dürfte hinlänglich bekannt sein.
Auch bewegt sich der GV natürlich nicht, ohne dass ein Titel vorliegt. So lange man also keinen gerichtlichen Mahnbescheid ignoriert oder es zu einem Anerkennungsurteil kommt ist alles in Butter.
vielen Dank
was sind aber dann die folgen ?
Kannst du vielleicht mit jobcenter darüber sprechen der dir bestimmt hilft
Die zahlen ihm 416,- € und die KdU. Es ist nicht Aufgabe des Steuerzahlers dafür aufzukommen.
nein die tagessätze habe ich schon bezahlt er will jetzt auch noch schmerzensgeld kann er das denn überhaupt immerhin habe ich meine tagessätze ja bezahlt