was ist eine Einmalvalutierungserklärung?
Hallo Leute, möchte eine Immobilie kaufen. Besitze aber andere Immobilien, die bei Bank A finanziert worden sind. Bank B möchte von Bank A zweirangig sich sichernd auf meine schon im Besitz befindlichen Immobilien Informationen über eine Einmalvalutierungserklärung. Sie möchte nicht die neue Immobilie sichern sondern die anderen. Bank A sagt, dass Sie keine geben möchte zu mir als Antwort. Ist das nun gut oder schlecht. Hab es an Bank B weitergeleitet aber warte auf eine Antwort. Damit ich schonmal Bescheid weiß, würde mich freuen wenn ihr mir behilflich sein könntet.
4 Antworten
Beispiel Einmalvalutierungserklärung:
Bank A mit EUR 100.000 Grundschuld im Grundbuch.
Bank B prüft im Rahmen einer Baufinanzierung die Vergabe eines neuen Darlehns im Range nach Bank A über beispielsweise EUR 50.000.
Die Restschuld bei Bank A beträgt EUR 70.000.
Die Einmaalvalutierungserklärung von Bank B beinhaltet nun, dass Bank A gegenüber Bank B die Erklärung abgibt die Grundschuld über EUR 100.000 nicht neu zu valutieren.
Denn Sie könnten ja ansonsten problemlos bei Bank A eine Aufstockung, bzw. Neudarlehen über EUR 30.000 im Rahmen einer Neuvalutierung verlangen.
Bei der Einmalvalutierungserklärung die Bank A gegenüber Bank B abgibt ist dann eine erneute Verwendung der Grundschuld nicht möglich.
Es bleibt bei dem bisherigen Darlehen als EUR 70.000
Fehlt die geforderte "Einmalvalutierungserklärung" der vorrangigen Gläubigerin, kann die nachrangige Gläubigerin nicht Ihren Rang verbesseren, da bestehende Grundpfandrechte erneut valutiert werden könnten und die nachrangige Bank nie eine gewünschte Rangverbesserung erfahren könnte.
Sie bekommen dann keinen Kredit.
Sie können selbstverständlich von Ihrer Bank verlangen, das vorhandene und nicht mehr benötigte Grundpfandrechte im Grundbuch ganz oder teilweise gelöscht werden.
Das kostet dann im Vergleich zur privatrechlichen Einmalvalutierungserklärung Geld.
Die Weigerung der erstrangigen Gläubigerein alleine reicht aber bereits häufig aus, einen nachrangigen Gläubiger abzuschrecken, was für die erstrangige Gläubigerin den Weg neuer Geschäfte ebnet oder halt dem Schuldner eine anderweitige Neuverschuldung verwehrt.
Hallo mrcharisma,
das ist in der Tat eine verzwickte Situation. Hillermann und schelm1 haben Dir ja schon gut erklärt, was eine Einmalvalutierungserklärung ist.
Wir können Dir in Deinem genauen Fall leider nicht weiterhelfen, weil nur die Bank Dir sagen kann, wieso sie Dir keine Einmalvalutierungserklärung gibt. Wir empfehlen Dir, Dich noch einmal an die Bank zu wenden, die im Grundbuch der bereits in Besitz befindlichen Immobilien an erster Stelle steht (das ist dann wahrscheinlich Bank A).
Wir hoffen, wir konnten Dir trotzdem helfen!
Liebe Grüße aus München
Susanne Ritzinger
Diese Erklärung beinhaltet, dass die vorrangige Gläubigerin zu Gunsten des Nachranges auf eine Neuvalutierung von Grundpfandrechten verzichtet, die der Höhe nach nicht mehr voll valutieren.