Fahrzeugschein Teil 2 neu beantragen, erfährt es dir Bank?
Liebe User,
mein Auto ist über die Bank finanziert und dem entsprechend der Fahrzeugschein Teil 2 im Besitz der Bank. Nun würde ich gerne mein Auto verkaufen, was sich aber ohne den Fahrzeugschein etwas schwer gestaltet. Habe anschließend vor, den restlichen Betrag bei der Bank zu begleichen.
Erfährt es in irgend einer Art und Weise, wenn ich zur Zulassungsstelle gehe und diesen als Verloren kennzeichne und somit einen neuen ausgestellt bekomme? Oder gibt es auch andere Möglichkeiten, evntl. ohne die Bank zu "hintergehen"?
Vielen Dank im Voraus :)
6 Antworten
Du kannst doch auch so mit der Bank über den Verkauf deines Autos reden. Die werden dir schon ein vernünftigeren Weg aufzeigen.
Du machst Dich gleich 2x schuldig. Einmal gegenüber der Kfz Stelle (falsche Angaben bzw. falsche Erklärung ) bedeutet im Zweifelsfall Strafrecht und einmal gegenüber der Bank (Pfandhinterziehung) wäre dann Strafrecht und Privatrecht. Also ich kann Dir davon nur abraten.
Und warum auch - Du brauchst einfach nur zu Bank gehen und sagen "ich will mein Auto verkaufen". Dann kannst Du es anbieten und der Käufer muss dann den Kaufpreis an die Bank zahlen und Du bekommst den Überschuss (Kaufpreis - Restschuld) ausgezahlt.
Rein rechtlich wäre es bei Deinem Vorgehen so:
Du machst Dich strafbar wegen falscher Aussage gegenüber der Kfz-Stelle. Der Käufer zahlt gutgläubig an Dich und ist trotzdem nicht Eigentümer weil die Bank Eigentümer bleibt. Egal ob Du dann das Geld an die Bank zahlst oder nicht sofern es ruchbar wird hast Du ein Strafverfahren an der Backe wegen Betruges und Deine Kreditwürdigkeit ist für den Rest Deines Lebens weg. Natürlich könntest Du hoffen, dass die Bank nichts merkt und Dir den Schein aushändigt und Du ihn verbrennst und alles ist gut - aber dieses Risiko für nix?
Genau so ist es !!!
Man muß bei der Zulassungsstelle "eidesstattlich versichern" dass die Zulassungsbescheinigung Teil II verloren gegangen ist.
Abgesehen davon gibt es eine neue auch erst nach dem die alte für 6 Wochen als verloren aufgebiten wurde.
Das ist defintiv ein Straftabestand, das solltest Du lassen. Dazu käme beim Verkauf dann auch die Unterschlagung des Fahrzeuges.
Geh davon aus, dass Dich die Bnak auch dann anzeigen wird, wenn Du das Geld vorbei bringst und die das dann an die Zulassungsstelle melden.
Verwerfe den Gedanken ganz schnell.
Das ist Betrug. Da kann man dich übel für bestrafen.
Vermutlich wird das auch nicht gehen. Das Straßenverkehrsamt weiß ja, das Du nicht der Eigentümer bist.
Mit solchen Gedanken fangen Betrügereien an.
Klär lieber mit deiner Bank b, dass du den Wagen verkaufst. Vorsicht ist besser als nachsicht.
Und der Bank ist es ziemlich egal wem das Auto gehört, solange sie ihr Geld haben