Kann ich mein selbstgenutztes (finanziertes) Haus vermieten oder gibt es Stress mit der Bank / KFW?
Guten Tag,
wir haben uns ein Haus gekauft und dieses über eine Bank und die KfW finanziert, aber leider finde ich hier in der Region keinen für mich passenden Job und möchte aus diesem Grund in den Süden Deutschlands, Österreich oder in die Schweiz Umziehen.
Kann uns in Bezug auf die nicht selstgenutzte Immobilie, entwender die Bank, oder die KfW Schwierigkeiten machen ?
Sicherlich braucht man wegen der steuerlichen Sachen irgendwelche Dokumente von der Bank, die es dann mitbekommt, dass die Immobilie nicht mehr selbstgenutzt wird. Ich möchte hier natürlich Ärger vermeiden.
Ich bedanke mich für Informationen, die eine rechtliche Gr
7 Antworten
Ich weiß jetzt nicht, was KFW ist. Falls diese Institution also eine Förderung oder Mittelvergabe an eine Selbstnutzung koppelt, wäre hier nachzufragen.
Eine Bank aber koppelt eine Kreditvergabe üblicherweise nicht an eine Selbstnutzung der Immobilie. Du kannst also auch vermieten.
Die Mieteinnahmen mußt Du natürlich versteuern. Dafür gibt es beim Finanzamt eine entsprechende Anlage zur Steuererklärung. Die Aufwendungen für den Kredit kannst Du abziehen. Dafür benötigste Du eine Bescheinigung der Bank; wird normalerweise automatisch zum Ende des Jahres versand, ansonsten nachfragen.
Da Du auch weitere Aufwendungen absetzen kannst, solltest Du Dir einen Steuerratgeber kaufen (Konz) oder zumindest bei der ersten Steuererklärung einen Steuerberater aufsuchen.
KfW= Kreditanstalt für Wiederaufbau gibt günstige Darlehen.
Ja,kannst Du machen, auch wenn Du mit KFW-Mitteln finanziert hast. Die meisten Wohnobjekte sind ja finanziert. Es ist durchaus üblich und normal das Wohnungen von finanzierten Häusern, oder Eigentumswohnungen, auch kpl. Häuser vermietet werden und damit die Objekte finanziert werden.Für die Finanzierung spielt das keine Rolle. Rede aber mal mit Deinem Steuerberater. Steuerlich ist das nämlich relevant.
In der Regel ist das kein Problem. Ich weiß bloß nicht genau wie das mit dem KfW-Darlehen ist. Da musst du einfach mal anrufen.
Steuerlich gesehen ist das ganz einfach. Du musst die Anlage Vermietung und Verpachtung abgeben. Hier wird von den Mieteinahmen die AfA, die Zinsen und alle anderen abzugsfähigen Kosten abgezogen . Das Ergebnis sind deine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Aber es ist sinnvoll die erste Steuererklärung von einem Steuerberater machen zu lassen.
Vielleicht hilft das http://kuerzer.de/oNAzzSpjl weiter. Zumindest steht da auch ne Tel.Nr. die man anrufen kann.
wenn du auf der sicheren Seite sein willst setze dich doch einfach mit den Banken in Verbindung