Wie die Gebäudeversicherung abschließen, wenn man kein Besitzer ist?

8 Antworten

Dein Text hat einige Fehler:

Ein Gebäudeversicherung kann nur ein Eigentümer, bzw. ein Käufer einer Immobilie abschließen. Ein Besitzer (z.B. Mieter) kann dies nicht.

Voraussetzung für die Auszahlung des Darlehens ist u.a. Eine Wohngebäudeversicherung gegen Elementarschäden.

Dies ist unüblich. Banken verlangen meist nur eine Gebäudebrandversicherung.

Ob Elementarschäden versicherbar sind, kann man nur beantworten, wenn die genaue Anschrift des Gebäudes bekannt ist und es in den letzten 10 Jahren am Gebäude bzw. Nachbarschaft keine Elementarschäden gab.

Da man erst eine Gebäudeversicherung abschließen kann, wenn man im Grundbuch steht, verstehe ich nicht, wie wir das machen sollen.

Dies ist nicht ganz richtig.

Wenn nur eine Gebäudebrandversicherung besteht, kann man natürlich auch eine ergänzende Gebäudeversicherung mit Sturm, Hagel, Leitungswasser und evt. auch Elementarschäden abschließen.

Kontaktiere deinen Versicherungsvermittler.

Man kann nur den bestehenden Vertrag nicht ändern bzw. kündigen bevor der neue Eigentümer im Grundbuch steht.

Relevant ist nicht der Grundbucheintrag, sondern der *Übergang von Nutzen und Lasten.* Ab diesem Tag könnt ihr eine Gebäudeversicherung machen, weil ihr Besitzer (aber noch nicht Eigentümer) seid.

Vorher zahlt die Bank in der Regel auch nicht aus. Die Gebäudeversicherung ist regelmäßig eine *Auszahlungsvoraussetzung*, d. h. den Finanzierungs-Vertrag könnt ihr auch ohne Gebäudeversicherung machen, die Auszahlung geht dann erst mit der Versicherung.

Sollte zwischen Nutzenübergang und notariellem Kaufvertrag das Gebäude nachteilig verändert werden (Leitungswasserschaden, Sturmschaden oder eben Hochwasser), muss der *Verkäufer* auf seine Kosten für vollständige Reparatur sorgen, immerhin habt ihr ja laut Kaufvertrag ein intaktes Haus gekauft. Sollte ihm das mangels Versicherung nicht möglich sein, könnt ihr nochmal in den Kaufvertrag eingreifen (z. B. Preisminderung um die Schadenhöhe oder Rücktritt).

hyfi01  16.04.2018, 20:27

Ganz pragmatisch löst man das mit einem Sondertext, der den neuen Vertrag (beginnend ab Lasten-/Nutzenübergang) bezüglich des noch bestehenden und bei Eigentumsübergang zu kündigendem Vorvertrags für subsidiär erklärt. Damit „umfließt“ der neue Vertrag den alten und ersetzt ihn, sobald der alte erlischt.

Apolon  16.04.2018, 14:59

Eine kleine Korrektur.

Die bestehende Gebäudebrandversicherung kann erst mit Eintrag im Grundbuch geändert bzw. gekündigt werden.

Allerdings kann für den fehlenden Teil (Sturm, Hagel, Leitungswasser) eine neue Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.

Ob er allerdings eine Elementarschadensversicherung bekommen kann, kann man nur prüfen wann die genaue Anschrift bekannt ist und wann in den letzten 10 Jahren keine Schäden im Gebäude oder in der Straße eingetreten sind

hyfi01  16.04.2018, 14:51

Naja, dass lasse ich dann als Hauseigentümer, Versicherungsfachwirt und Bankkaufmann mal einfach unkommentiert stehen.

hyfi01  16.04.2018, 08:15

Ein guter Notar baut immer einen entsprechenden Passus in den Kaufvertrag ein.

verreisterNutzer  16.04.2018, 08:17
@hyfi01

Man merkt das du noch nie eine Immobilie gekauft hast und von der Materie nicht die geringste Ahnung, bzw allenfalls gefährliches Halbwissen hast

verreisterNutzer  16.04.2018, 08:05

Ein Rücktritt ist nicht möglich. Man kauft kein Haus sondern ein bebautes Grundstück. Selbstverständlich hat man schon Anspruch auf alle Bebauungen und deren vereinbarten Zustand, das ändert aber nichts an der Wirksamkeit des Vertrages

Den Einschluss der Elementarversicherung kann nur der jetzige Eigentümer veranlassen.

Falls das Haus jetzt aber bereits leer steht, wird dieser Versicherungsschutz gar nicht angeboten.

Hallo Tobi,

der erste Schritt wäre für mich, erstmal bei deinem Versich.vermittlungsbüro, besser noch bei einem Versich.maklerbüro nachfragen, ob für diese PLZ überhaupt ein Elementarschutz angeboten werden kann! Falls ja, weitere Schritte beim Versich.vermittler- bzw. -maklerbüro erfragen ;-)

Viel Glück dabei wünscht siola55

Solche Vorraussetzungen habe ich noch nie gehört, aber sei es darum....

Geht zu einem Fachmann eures Vertrauens, schließt dort eine entsprechende Versicherung zu einem Zeitpunkt ab der geplanten Grundbucheintragung ab. Die vorhandene Versicherung, die vom Vorbesitzer übernommen werden muß, kann innerhalb 4 Wochen ab Eigentumsübertragung fristlos gekündigt werden. Sollte es widererwarten nicht zur Eigentumsübertragung kommen oder sich der Zeitpunkt verschieben, kann eine Beginnverlegung beantragt werden, oder der neue Vertrag wegen Wegfall des versicherten Interesse storniert werden.