Was ist der Zeitramen um eine Strafe zu bezahlen?

4 Antworten

Wenn du sie nicht bezahlen kannst musst du Raten zahlen. Wenn du Raten nicht zahlen kannst, musst du die Kosten umwandeln lassen in Sozialstunden und gemeinnützig abarbeiten. Wenn du das nicht machen willst musst du die Tage absitzen auf Staatskosten. Die Mindestrate bei deinem Betrag dürfte nicht unter 80 Euro monatlich liegen, vermutlich eher auf die 100 Euro nach oben korrigiert werden. Denn der Sinn einer Strafe ist nicht, sie 5 JAHRE abzuzahlen in kleinen Raten, sodern sie soll jemand empfindlich treffen.

Die Höhe der Raten entscheidet die Staatsanwaltschaft nach pflichtgemäßem Ermessen. Dabei ist der Strafcharakter der Geldzahlungen zu berücksichtigen, ebenfalls auch das Einkommen des Verurteilten und sein absolut notwendiger Lebensbedarf. Feste Vorgaben, die irgendwo niedergeschrieben sind, gibt es nicht. Höchstens ein paar Gerichtsurteile zu dem Thema.

In der Regel soll die Strafe innerhalb von 2 Jahren bezahlt sein, die monatliche Rate mindestens 50,-€ betragen, wenn der Verurteilte ALG II bezieht und eigentlich GAR kein Geld hat.

Alternativ kann man die Strafe auch abarbeiten, ein Tagessatz entspricht dann in den meisten Bundesländern 6 Stunden Arbeit, hier also 420 Stunden.

Grundsätzlich muss der gesamte Betrag auf einmal gezahlt werden. Allerdings ist dies in der Praxis die Ausnahme. Meist wird eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der Staatsanwaltschaft abgeschlossen. Oft werden im Rahmen dieser auch nur sehr kleine Raten gezahlt (zum Beispiel bei ALG2-Empfängern).

Du mußt anfragen, ob du das in Raten zahlen darfst und wie hoch die sein müssen. Diese Ratenzahlung muss dann von der Behörde genehmigt werden.