20 Tagessätze jeweils 50€ mit Harz4 zu hoch?
Hallo,
Ich wurde leider wegen einem Fehler Ende letzten Jahres zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen in Höhe von jeweils 50€ verurteilt. Insgesamt 1000€ Euro.
Ich beziehe derzeit nur Harz 4 (550€ monatlich) und finde das 50€ etwas hoch berechnet sind als Tagessatz oder täusche ich mich da ? Und sind 20 Tagessätze viel oder eher im unteren Bereich ? Ich habe noch nie Erfahrungen mit sowas gehabt.
Würde sich ein Einspruch lohnen ?
12 Antworten
Wie kommst Du denn auf die 550 Euro, ist da dein Anteil der Warmmiete enthalten ?
Aber spielt auch keine Rolle, diese 50 Euro Tagessatz sind bei ALG - 2 Bezug auf jeden Fall zu viel.
Du solltest unverzüglich einen schriftlichen Widerspruch einlegen, damit Du deine Widerspruchsfrist nicht verpasst und darin um einen geringeren Tagessatz bitten, dass ganze dann gleich mit einer Kopie deines Bescheids über deine Leistungen vom Jobcenter belegen.
20 Tagessätze sind eher gering, unter 90 Tagessätzen gilt man meines Wissens noch nicht als vorbestraft.
Hatte das Problem vor vielen Jahren selber einmal, allerdings mit ALG - 1, da gab es auch noch kein ALG - 2 oder besser Hartz - lV vom Jobcenter.
Bei mir gab es da keine Probleme, sie haben dann einfach die Tagessätze erhöht und den monatlichen Betrag gesenkt.
Du könntest Einspruch gegen die Höhe des Tagessatzes einlegen - dazu musst Du Deine aktuellen Einkommensverhältnisse darlegen
die waren bei der Entscheidung (Strafbefehl?) offensichtlich nicht bekannt
20 Tagessätze sind eher wenig.
Du müsstest jetzt umgehend (!) dem Strafbefehl widersprechen. Ganz wichtig dabei, dass der Widerspruch auf die Höhe (nicht die Anzahl) der Tagessätze begrenzt wird. Kopie des Hartz 4 Bescheids dazu. Dann wird i.d.R. nach Aktenlage entschieden und der Strafbefehl nach unten korrigiert.
(Greifst Du den Strafbefehl komplett an, folgt ziemlich sicher eine Hauptverhandlung. Und dann wird es teurer.)
550 € ALG 2 mtl. inklusive Kosten für Unterkunft und Heizung?
Bist Du unter 25 Jahren jung und wohnst noch bei den Eltern?
20 Tagessätze sind nach meiner Kenntnis wenig. Dafür ist ein Tagessatz von 50 € jedoch aus meiner Sicht hoch für einen Sozialleistungsempfänger.
Wenn Du einen Anwalt hast, dann solltest Du das Urteil diesem vorlegen, sofern er es nicht schon kennt.
Der Tagessatz sollte das tägliche Einkommen sein, bei dir also eher 10-20€.
Keinen Ahnung wo das Gericht die 50€ her hat, das ist zu viel. Das wäre ein monatliches Einkommen von 1500€.
Edit: Wobei, du hast bei den 550 ja noch nicht Miete und so reingerechnet nehme ich an? Das gehört da auch zu. Vielleicht bist du ja doch eher bei 1500€.