Frage zur Fahrpreisnacherhebung/Schwarzfahren

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Hallo Riddlerfreak,

die Angelegenheit ist etwas komplizierter als Du denkst.

Wenn Du mit einer als Jugendlicher mit einer Fahrkarte fährst, die nur für Kinder gilt, bist Du rechtlich gesehen erst einmal "ohne gültige" Fahrkarte gefahren.

Wenn Du nur ein erhöhtes Beförderungsentgelt (welches in der Regel zwischen 40,- und 60,- Euro beträgt) und natürlich die Nacherhebung des Fahrpreises zahlen musst, hast Du sogar noch Glück gehabt.

Wenn die Bahn Dir die Sache nicht abnimmt und davon ausgehst, dass Du vortäuschen wolltest, dass Du noch ein Kind (also 13 und jünger) bist, dann steht hier ein Straftatverdacht des Betruges nach folgender Rechtsgrundlage im Raum:


§ 263 StGB - Betrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Wenn Dir also die Bahn unterstellt, dass Du Dich als Kind ausgegeben hast, wird sie in der Regel eine Strafanzeigen wegen Betruges gegen Dich stellen.

Es kann also gut sein, dass Du und auch Deine Eltern einen Brief von der Polizei erhalten werdet, in denen Du "als Beschuldigter in einem Strafverfahren zur Vernehmung** vorgeladen werdet.

Dieser Vernehmung müsst Ihr zwar keine Folge leisten, aber dort gibt Euch die Polizei die Möglichkeit Euch zu der Sache zu äußern.

Diese Äußerung geht dann an die Staatsanwaltschaft, die dann entscheidet,

  1. ob sie das Verfahren gegen Dich einstellt (Wenn es das erste mal ist, dass Dir sowas passiert ist, ist das sogar wahrscheinlich)

  2. ob sie eine Hauptverhandlung vor Gericht ansetzt in der Du Dich vor einem Richter verantworten musst. So eine Gerichtsverhandlung findet ohne Zuschauer statt, sondern nur Du, Deine Eltern und wenn Ihr Euch einen Rechtsanwalt nehmt, werdet neben dem Richter und dem Staatsanwalt anwesend sein. Am Ende der Verhandlung spricht dann der Richter sein Urteil.

Aber mit 15 bauchst Du keine Angst haben, dass man Dir den Kopf abreißt oder dass Du eine Geldstrafe bekommst oder gar in das Gefängnis kommst.

Das was Dir mit 15 aller schlimmstens passieren kann ist, dass Du eine erzieherische Maßnahme in Form von paar Sozialstunden in einer sozialen Einrichtung wie beispielsweise einem Altenheim erhälst.

Aber wie gesagt, mit etwas Glück hat Dir die Bahn die Geschichte abgekauft, dass Du nur ausversehlich eine falsche Fahrkarte gekauft hast und es kommt gar nicht dazu, dass die Polizei eingeschaltet wird.

Dir bleibt jetzt erst einmal nur ab, abzuwarten ob seitens der Polizei, im Fall der Bahn ist die Bundespolizei zuständig, noch was kommt.


Aber zu Deiner Frage nochmal:

Zu meiner Frage: Wieso bekommt man die gleiche Strafe obwohl ich theoretisch ein gültiges Ticket dabei gehabt habe, nur für die falsche Altersklasse. Jemand der garkein dabei hat, hätte die gleiche Strafe bekommen. Für mich ziemlich perplex.>

Jemand der gar kein Ticket dabei hat, wird zu 99 % neben dem was Du seitens der Bahn bezahlen muss, noch zusätzlich eine Strafanzeige nach folgender Rechtsgrundlage erhalten:


§ 265a StGB - Erschleichen von Leistungen

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Bei Dir aber bleibt es wie gesagt (wenn Dir die Bahn abkauft, dass Du nur ausversehlich ein falsches Ticket gekauft hast) bei dem erhöhten Beförderungsentgeld. Mit etwas Glück bezahlst Du sogar nur die Differenz zwischen der Kinderfahrkarte und der Fahrkarte die Du benötigst und zuzüglich paar Euro Bearbeitungsgebühr)

Leider ist das deutsche Recht zu kompliziert um Dir genau zu sagen, was auf Dich zukommt.

Hoffe meine Antwort war nicht allzuschwer zu verstehen, da ich viele Gesetze und juristische Sachen angeführt habe, die selbst für Erwachsene oft schwer zu verstehen sind.

Schöne Grüße
TheGrow

Du hattest kein gültiges Ticket - Punkt.

Ob du ein Ticket für eine andere Altersgruppe hattest, für eine andere Strecke, einen anderen Tag o.ä. ist in diesem Zusammenhang egal - das erhöhte Berförderungsentgelt wird in jedem Fall fällig.

Der der Bahn usw. heist es mit gültigen Fahrhausausweis/Fahrschein und die "Kinderkarte" ist halt wenn man über 14 Jahre alt ist, ist das ein ungültiger Fahrschein.

Die falsche Altersklasse kann man klar am Preis bemerken.

In der Regel wird ein ungültiger Fahrschein vom Kontrolleur als Beweissicherung einbehalten, und es ist sind 40€ fällig.

Du warst ein Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis, das ist genauso falsch wie ohne Fahrausweis zu fahren. "Gewohnheit" wie du es nennst schützt nicht vor Strafe. Wenn man sich eine Fahrkarte zieht, sollte man sich vorher Gedanken machen wie alt man ist, und was für eine Fahrkarte man benötigt.

Das ist natürlich unglücklich gelaufen.

Leider hattest du aber kein gültiges Beförderungsokument, sodass die Fahrpreisnacherhebung leider vollzogen werden muss.

Normalerweise sind DB Schaffner aber eigentlich recht kulant und bieten dir an, einfach im Zug ein neues Ticket zu lösen - vorallem, wenn sie sehen, dass du das nicht absichtlich gemacht hast! Also ist das einfach sehr unglücklich gelaufen....