Jugendamt will obwogl ich Schulden abbezahle Mahnantrag stellen?
Guten Tag,
ich bezahle monatlich ans Jugendamt 50 EUR ab die sich in Vergangenheit aufgestaut haben und zusätzlich den laufenden Unterhalt monatlich. Mehr geht wegen dem finanziellen nicht. Nun will das Jugendamt auf einmal einen Mahnantrag stellen obwohl ich monatlich bezahle. Ich habe von meiner Seite diesen Betrag von 50 EUR angeboten obwohl ich zu wenig Geld hätte und so sehr sehr knapp über die Runden komme und auch meinen Mindestbetrag zum Leben nicht voll habe. Nun ist meine Frage, kann das sein das die das machen weil ein Teil des geschuldeten Betrags nach 3 Jahren verjährt? der geschuldete Betrag ist von 01.10.2018 - 01.01.2019, nun vermute ich weil ab Oktober die erste Rate verjährt das die das deshalb machen, kann das sein? Aber ich bezahle immer pünktlich.
6 Antworten
Wirst Du dann ja sehen wenn es soweit ist, dann ist im Bescheid ( Mahnung ) auch eine Rechtsbehelfsbelehrung dabei, daraus kannst Du dann entnehmen welche gesetzlichen Möglichkeiten dir bleiben, ggf. dagegen vorzugehen
Das ist wirklich nur zur Absicherung, dass der Unterhaltsanspruch eben nicht verjährt. Zahl einfach weiter wie ausgemacht und alles ist gut.
Damit die Ansprüche eben nicht verjähren und solange Du deine Schulden nicht getilgt hast, wird auch entsprechend vor Ablauf der Verjährung wieder gemahnt, damit die Ansprüche nicht verjähren.
Mein Bekannter hatte auch einmal Schulden beim Jugendamt, der hat im Monat nur 20 € abgezahlt und das weit über 10 Jahre und bis dahin nie eine Mahnung oder ähnliches erhalten.
Das fing dann erst 2 oder 3 Jahre vor Ende der Tilgung an, dann haben sie ihn auch in regelmäßigen Abständen angeschrieben und aufgefordert Nachweise über sein Einkommen zu erbringen.
Genau das gleiche Problem habe ich auch. Ich habe auch eine Zeit lang € 50,- zu meinem eigentlich Unterhalt abbezahlt. Dann hab ich es mal stunden lassen, was 2 x bewilligt wurde. Danach hab ich es zur Seite gelegt und meinen Unterhalt (seitdem ich seit 2015 wieder Vollzeit immer pünktlich) überwiesen. Im März diesen Jahres hab ich einen Anwalt eingeschaltet, um einen Schuldentilgungsplan mit meinen Gläubigern zu vereinbaren, darunter auch die Vorschusskasse. Seit dem haben Sie vor 2 Monaten auf meinem Konto ne Pfändung gelegt und seit Mitte August auch eine Pfändung bei meinem Arbeitgeber hinterlegt. Ich glaub wenn es einen Titel gibt, dann ist die Verjährung bei 30 Jahren. Ich habe nun gegen die Pfändung bei meinem AG Widerspruch eingelegt. Gruß
Wieder andere müssen ausdrücklich vom Gericht zur Unterhaltszahlung verpflichtet werden - mithilfe eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Dabei wird ohne größere Prüfung eine gerichtliche Urkunde erstellt, aus der sich der zu zahlende Unterhalt für die Vergangenheit ergibt. Es ist dann die Aufgabe des Unterhaltspflichtigen, sich gegebenenfalls gegen diese Urkunde zu wehren. Nachteil dieses vereinfachten Wegs: Muss aus der Urkunde vollstreckt werden, entfallen die Privilegien, die sonst für Unterhaltsforderungen bestehen. Während Unterhaltsforderungen nämlich bei der zuvor genannten Vollstreckung stets bevorzugt behandelt werden, ist dies bei der Forderung aus einem Vollstreckungsbescheid nicht der Fall. Und das kann bei mehreren Schuldnern schnell zu einem Problem führen.
http://www.mandanteninformation.de/recht/mdt/569469TA/inhalt/texte/201607/t2016073.phtml
Ein Mahnbescheid macht offensichtlich gar keinen Sinn...
Warum das Jugendamt nun zu diesem Mittel greift, bleibt wohl deren Geheimnis.
Und so einfach ist es mit der Verjährung dann doch nicht:
Auch die drei Jahre würden erst am Ende des Jahres laufen und nicht z.B. Oktober 18 bis Oktober 21. Die dreijährige Verjährungsfrist wäre also demzufolge erst am 31.12.2021.
Einen Titel über die aufgelaufenen Schulden gibt es nicht?! Eine Stundungsvereinbarung mit dem Jugendamt?
Und die Forderungen über den aufgelaufenen Unterhalt sind überhaupt rechtens? Wurde das Anfangs geprüft? Denn wenn du in der genannten Zeit gar nicht leistungsfähig warst, dann kann auch nichts aufgelaufen sein!
Ist der Ankündigung irgendwie ein Fragebogen beigelegt worden?
Du solltest dich auf jeden Fall mit einem Anwalt kurzschließen und mit ihm beraten, wie jetzt zu verfahren wäre...
Hier ein ähnlich gelagerter Fall mit einer anwaltlichen Auskunft:
Wenn es da um Unterhalt geht, der verjährt nicht, solange das Kind nicht volljährig ist.
Bei Zahlungsverzug würde der Anspruch aber nach 3 Jahren verjähren, wenn kein Mahnantrag gestellt würde (damit erneuert sich die Frist von 3 Jahren wieder).
Unterhaltspflicht (Zahlungspflicht für Rückstände) grundsätzlich verjährt nach 30 Jahren.
Hol dir einen Beratungshilfeschein und geh zu einen Anwalt. Was wollen die dir aus der Tasche ziehen, wenn du nichts hast? Der anwalt wird dir da ganz schnell aus der Misere raushelfen
Vielen Dank für die Hilfe, werde schauen was ich da machen kann. Zusätzlich wollen sie mir auch noch 1,12% zinsen anrechnen, obwohl das damals so ausgemacht war bei Ratenzahlung das es weg fällt.
Hast du das schriftlich von denen oder war das mündlich ausgemacht? Schriftlich wäre sehr gut.. mündlich kann man dann leider nicht mehr beweisen und erfahrungsgemäß bekommt in solchen Fall das JA dann recht
Ja ich habe alles schriftlich von denen per Mail hat die Dame mir das bestätigt.
Dann auch das dem Anwalt geben.
Du bist da auf dem falsche Tripp, es geht um Unterhalt!
§ 170 StGB Verletzung der Unterhaltspflicht(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das ist richtig und das weiß ich. Aber wenn er unter seinen eigenen Selbsterhalt kommt, darf das Amt da nicht mehr weiter ran. Ich meine die Grenze lag bei 1200€. Wenn er darunter liegt , können die auch mit Mahnung nichts machen
Ich meine, wenn der Vater auf der Straße lebt, kann er seinen Kindern ja schlecht noch mehr geben als er hat
Kondome schützen.
das mag sein :D aber nu ist das Kind ja schon in den Brunnen.. ähm vermutlich aus der Mutter schon rausgefallen ;) und man kennt ja nie die Umstände.. man sollte sich nicht anmaßen vorschnell zu urteilen ;)
Ok, danke dir, trotzdem ist sowas nervig, ich verstehe nicht wieso die mit sowas rum nerven, ich habe das im Januar 2021 mit ihnen so ausgemacht, bis jetzt war alles ok, und nun wollen sie auf einmal Mahnen für den Restbetrag, obwohl die meine Unterlagen haben und wissen das ich das nicht komplett zahlen kann.