Verbeamtung mit Vorstrafe?

10 Antworten

Du solltest dir weniger Gedanken über die Verbeamtung als die grundsätzliche Einstellung in den Staatsdienst überhaupt machen.

Zur Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit ist ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich welches die Behörde einholt. Darin sind die Straftaten aufgelistet. Bei Straftatbeständen besteht keine Einstellungsmöglichkeit

Naja sofern deine Tat imBundeszentralregister eingetragen ist fehlt Dir offiziell die Eignung. Siehe auch:


JArbSchG § 25 Verbot der Beschäftigung durch bestimmte Personen--------------------------------------------------------------------------------(1) Personen, die1. wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren,2. wegen einer vorsätzlichen Straftat, die sie unter Verletzung der ihnen als Arbeitgeber, Ausbildender oder Ausbilder obliegenden Pflichten zum Nachteil von Kindern oder Jugendlichen begangen haben, zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten,3. wegen einer Straftat nach den §§ 109h, 171, 174 bis 174c, 176 bis 181a, 182 bis 184e, 225 des Strafgesetzbuches,4. wegen einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz oder5. wegen einer Straftat nach dem Jugendschutzgesetz oder nach dem Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften wenigstens zweimalrechtskräftig verurteilt worden sind,dürfen Jugendliche nicht beschäftigen sowie im Rahmen eines Rechtsverhältnisses im Sinne des § 1 nicht beaufsichtigen, nicht anweisen, nicht ausbilden und nicht mit der Beaufsichtigung, Anweisung oder Ausbildung von Jugendlichen beauftragt werden.Eine Verurteilung bleibt außer Betracht, wenn seit dem Tag ihrer Rechtskraft fünf Jahre verstrichen sind. Die Zeit, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist, wird nicht eingerechnet.

Da ich durch google auf das Thema gestossen bin, noch eine Antwort:

Da die Vorstrafe nach spätestens 6 Jahren gelöscht wird ist eine Verbeamtung wahrscheinlich bis zum Abschluss des Studiums wieder möglich. Aber Vorsicht: Es darf jetzt absolut nichts mehr neues dazu kommen, denn bei zwei Straftaten darf man nicht einmal mehr ins Refrendariat.

Ja kann sie, mit der Eintragung wird man nicht verbeamtet....es sei denn deine Strafe verjährt..... aber keine Ahnung wie lange so etwas dauert.