Was ist der Unterschied zwischen einer Klage und einem Mahnbescheid?

1 Antwort

Also ... Den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheid (MB) reicht man beim Amtsgericht des Antragstellers (Gläubiger) ein. Die Kosten belaufen sich auf eine 0,5 Gerichtsgebühr, welche sich nach dem Wert bemisst, der verlangt wird. Für diesen Antrag benötigt man keinen Rechtsanwalt. Wird gegen den MB kein Widerspruch eingelegt, wird danach der Vollstreckungsbecheid erlassen. Wenn auch hiergegen kein Einspruch erfolgt, hat man einen vollstreckbaren Titel und man kann den Gerichtsvollzieher zur Pfändung losschicken.

Bei einer Klage dauert das ganze länger. Und je nach Wert, der gefordert wird, ist entweder das Amtsgericht oder Landgericht (wir nehmen mal den Verkehrsunfall) zuständig, in welchem Bezirk sich der Unfall ereignet hat. Es fallen 3,0 Gerichtsgebühren an, welche sich ebenfalls nach dem geforderten Wert berechnen. Die Dauer eines solchen Verfahrens liegen in etwa zwischen einem halben und 2 Jahren. Je nach Arbeitsweise und Arbeitsbelastung des Gerichts.

Honey24hh  23.03.2016, 19:23

Wenn du mal Gerichtskosten googlest, siehst du was ich meine 😉

Bei Klagen ist immer (abgesehen von ein paar anderen Umständen, wie z.B. den Verkehrsunfall) das Gericht des Gegners zuständig.

BloomFan96 
Beitragsersteller
 23.03.2016, 18:54

Super :DD Danke für die ausführliche Antwort :DD
Aber :
3.0 Gerichtsgebühr bei einer Klage ? Gibt es so eine Gebühr?
Und wann ist es das Gericht beim Wohnsitz des Schuldners ?