Mahnbescheid von KFW bekommen? Was passiert?
Habe einen Mahnbescheid von der KFW bekommen. Diese fordern einen bestimmten Betrag inklusive Zinsen, Mahngebühren etc.
Ursache des ganzen waren mehrere Raten eines Studienkredites welchen ich vor sage und schreibe 10/11 Jahren genommen hatte - steht mit dem Datum auch im Mahnbescheid so.
Fast ein Jahrzent war übrigens nix gewesen - keine Schulden keine Briefe, Schufa is sauber etc.
Meine Frage zum ganzen wenn ich im Mahnbescheid ankreuze das ich die Forderung so nicht akzeptiere geht das ganze an ein Gericht?
Der Mahnbescheid ist lediglich dazu da um Ansprüche welche man meint zu haben schnell umzusetzen. Ich persönlich hatte wenn etwas war immer einen Anwalt mit einer Klage beauftragt - so etwas mit Mahnbescheid ist mir zu unsicher
Muss die KFW Ihre Forderung bei Widerspruch glaubhaft vor Gericht belegen mit Beweisen etc. Sind die da gut drin? Wird ein Richter klagen von der KFW per se als "komplett richtig durchwinken"?
Mir scheint dieser Verein wenn ich an die Lehmann-Überweisung o.ä. denke nicht sonderlich gut mit Zahlen umgehen zu können... Bzw. fordern diese für mich viel zu hohe und unplausible Summen....
Musste die KFW bei jemandem schon mal eine Forderung abändern oder gänzlich streichen aufgrund fehlender Beweise, Glaubhaftigkeit oder Rechenfehlern? Müsste ja genug Leute geben die auch zumindest ne Zeit lang den KFW-Studienkredit in Anspruch genommen haben.
3 Antworten
Meine Frage zum ganzen wenn ich im Mahnbescheid ankreuze das ich die Forderung so nicht akzeptiere geht das ganze an ein Gericht?
Wenn der Gläubiger die Überleitung ins streitige Verfahren als automatische Folge bei der Beantragung angekreuzt hat, ja. Ansonsten kann er nach Kenntnisnahme des Widerspruchs natürlich Klage einreichen.
Muss die KFW Ihre Forderung bei Widerspruch glaubhaft vor Gericht belegen mit Beweisen etc. Sind die da gut drin?
Muss sie. Woher sollen wir das wissen? Ich müsste mich selbst schlau machen ob ein KfW Darlehen zu den Verbraucherkrediten zählt, denn wenn ja kann die Verjährung bis zu 10 Jahre gehemmt sein, bevor die 3 Jahre Regelverjährung beginnen. In dem Fall würdest du das Verfahren verlieren.
Wird ein Richter klagen von der KFW per se als "komplett richtig durchwinken"?
Bei einer Klageerhebung wirst du zur Erwiderung aufgefordert. Tust du nichts, ergeht ein Anerkenntnisurteil.
Sollte dich eine Klage erreichen, mandatiere einen Anwalt.
Die KfW ist eine anerkannte Institution und denke schon dass sie wissen was sie machen dürfen und können.
Vllt. solltest du dir den Vertrag noch mal durchlesen. Bestimmt ist dort aufgeführt wie lange der Vertrag läuft und Forderungen bestehen. Des weiteren kommt es immer auf den genauen Sachverhalt an.
Da du des öfteren einen Anwalt beauftragt hast, scheinst du mehrere Probleme zu haben. Das aber nur nebenbei.
Zum Vertrag möchte ich noch ein Bsp. nennen. Ich kannte jemand, der einen sehr hohen Betrag erhielt ( Förderung ) und glaube der lief über 15 oder 20 Jahre. Nach 5 Jahren hatte er alles aufgrund des wirtschaftlichen Erfolgs zurück gezahlt. So weit so gut. Vllt. hast du den Bogen in irgendeiner Form überspannt und es bestehen noch Zahlungsforderungen.
Also, ich würde die Angelegenheit an deiner Stelle noch mal sorgfältig prüfen.
Hast Du den Kredit zurückbezahlt?