Fragen zur Bürgschaft (Unterschrift)

5 Antworten

Sie sollten auschließlich an der Wohnung interessiert sein und der Vermieter weniger an Ihnen! Füllen Sie die Dinge soweit aus wie möglich und erklären Sie ihm, dass die Eltern nach der Rückkehr aus dem Urlaub unterschreiben. bitten Sie die Eltern, dies gegenüber dem Vermieter tel. zu bestätigen. Die vetretungwseise Unterzeichnung einer Bürgschaft durch Dritte scheidet als ein verbotenes Geschäft zu Lasten Dritter aus.

Versetze dich ganz einfach in die Lage des Vermieters und das in dieser traurigen Zeit, in der ein Versprechen oder ein Handschlag im Geschäftsleben nichts mehr wert ist. Nichtzahlung der Miete durch unerwartete Arbeitslosigkeit etc. oder durch falschen Umgang mit dem Einkommen, gilt schon als normal. Da liegt gerade bei Personen ohne eigenes Einkommen die Risikolatte im roten Bereich. Wenn dann der Mensch ohne Einkommen bereits bei der Beschaffung der Bürgschaft betrügt,bzw. eine Urkundenfälschung begeht, dann ist das nicht nur strafbar, sondern auch eine bodenlose Frechheit. Mein Rat: Warte auf die nächste Gelegenheit und schaue, ob die Eltern wirklich bürgen können/möchten oder ob sie selbst an der "Überlebensgrenze" liegen.

Damit der Vermieter entscheiden kann, ob er Dich als Mieter überhaupt haben möchte, will er diese Papiere vorher sehen.

monk991 
Beitragsersteller
 15.02.2011, 23:23

Ich frage mich halt nur warum er Kontodaten, Einkommensnachweis, Schufa-Auskunft und Kopie des Perso's erst vom Bürgen braucht und eben nicht von mir bzw. wohl erst bei Abschluß des Vertrages von mir und nicht schon jetzt.

FloVi  16.02.2011, 15:50
@monk991

Was nützt mir als Vermieter ein Bürge, wenn der auch nicht zahlen kann. Sollte der Mieter nicht zahlen, muss es der Bürge, dafür ist er ja da. Daher muss ich die Bonität des Bürgen ebenso prüfen wie die des Mieters.

Lass es einfach mal drauf ankommen!

der wichtigste Punkt ist: gefällt dir die Wohnung = willst du sie haben?

wenn du mit ja antwortest, dann schilderst du kurz die Umstände, klärst mit deinen Eltern, ob sie bereit sind, die Bürgschaft zu übernehmen und klärst die Fragen nach Einkommen etc.

Das schreibst du alles zusammen und gíbst das an den Makler weiter - du wirst ja nicht gleich morgen einziehen, oder???

Und dann warte einfach ab, was passiert.

Wenn du die Wohnung bekommen sollst, dann wird das so passieren.

und hier noch ein Muster für eine Mietbürgschaft:

http://www.roevenich-immobilien.de/mustervertraege/mietbuergschaft.php

Schau doch erstmal, ob dich der Mieter überhaupt nehmen würde. Schließlich wirst du die Whg bewohnen und deine Eltern müssen ja nur geradestehen, wenn du zahlungsunfähig wirst.

monk991 
Beitragsersteller
 15.02.2011, 23:17

Hm..das lief über den Makler, letztendlich weiß ich nicht wer der Mieter ist. Ich glaube auch kaum, dass ich das herausfinden kann

francis1505  15.02.2011, 23:25
@monk991

Hmm, ich hatte mir damals auch einfach die Whg gesucht und erst als der Makler dann nach den Einkommensverhältnissen gefragt hat, wurde das mit der Bürgschaft geklärt.

monk991 
Beitragsersteller
 15.02.2011, 23:33
@francis1505

hmm ok, also so steht's auf dem Bürgschaftsformular. Naja ich kan ja vermerken, dass die Unterlagen eingereicht werden, sofern Interesse an mir besteht.

Bleibt nur die Frage, wie ich das mit der Unterschrift machen soll. Jemand ne Idee?