Trotz Harzt IV Bürgschaft übernehmen?
Ich bin 18 und ziehe demnächst aus. Mein Vermieter verlangt von mir eine Bürgschaft für die Wohnung. Zu meiner Frage : Dürfen meine Eltern für mich bürgen, wenn die Hartz-IV-Leistungen beziehen?
4 Antworten
Dürfen ja, aber welchen Wert hätte wohl eine Bürgschaft ohne Bonitätsnachweis eines Sozilhilfempfängers für den Vermieter?
Würde der über die Bonität des Bürgen aber getäuscht, kann er den Mietvertrag anfechten.
G imager761
Wir habe das für unseren Sohn, der noch studiert, auch gemacht, als er sich eine Wohnung suchte. Das ist normal Die Bürgschaft hat mit Harz IV-Leistungen nichts zu tun, deine Eltern bürgen für dich darüber hinaus, weil die Leistungen, die du beziehst, eine Grundsicherung darstellen.
Habe mich etwas unklar ausgedrückt. Ich ziehe von zu Hause aus und ziehe in meine eigene Wohnung.
Die Frage ist wohl eher: wie wollen sie bürgen???
Die entscheidende Frage ist doch, was derjenige, dem Du die Bürgschaft vorlegst, davon hält - was sie für ihn wert ist.
Für mich hätte eine Bürgschaft von jemand, der kein pfändbares Einkommen hat, bedeutungslos. Banken geben darauf einen Pfifferling.