Polizei vorladung Tatvorwurf?
Hallo zusammen,
Kann mir jemand von euch sagen wer den Tatvorwurf einer Polizeilichen Vorladung als Beschuldigter bestimmt? Staatsanwalt oder Polizei?
5 Antworten
Den Tatvorwurf stellt die Polizei und nimmt dann die Ermittlung auf und wenn Beweise vorliegen das da was dran ist wird es zur Staatsanwaltschaft weiter gegeben.
Strafanzeige wurde bei der Staatsanwaltschaft gestellt.
Lg
Im Grunde bestimmt nur die Staatsanwaltschaft welche nach welchen Tatvorwürfen ermittelt wird.
Allerdings bestimmt die StA was am Ende möglicherweise angeklagt wird. Es kann sich nämlich durchaus ergeben daß ein Beschuldigter sich aus Unkenntnis in einer Vernehmung soweit reinreitet daß z. B. aus einer Körperverletzung ein versuchtes Tötungsdelikt wird. Darum sollte man einer Beschuldigtenvernehmung am Besten fernbleiben.
Polizei; in Ausnahmefällen wird die Staatsanwaltschaft vorher befragt um den Sachverhalt einzuordnen. Ist aber auch egal, denn was letztendlich angeklagt wird bestimmt die Staatsanwaltschaft.
DIe strafanzeige wurde beim Staatsanwalt gestellt, die Polizei bekam die Akte von der Staatsanwaltschaft.
Lg und Danke für die Antwort.
Ah nee....das ist doch klar das die Polizei nicht Herr des Verfahren ist. Das hat niemand behauptet und ist auch nicht gefragt worden.
Und wenn du glaubst das sich ein Staatsanwalt jedesmal anrufen läßt um dem Polizisten dann zu erklären, was für § er eintragen soll in die Anzeige, dann glaub es ruhig weiter.
Es ist der Polizist der den Tatvorwurf §mäßig einträgt und nicht die Staatsanwaltschaft. Und der Polizist legt es dann auch erstmal fest.
Die Polizei nimmt alles auf und schreibt die Anzeige, die Staatsanwaltschaft entscheidet dann wie und ob es weitergeht. Bei der Polizei muss man keine Angaben über den Tathergang machen, lediglich Angaben zu Personalien und evtl. erkennungsdienstliche Maßnahmen über sich ergehen lassen. Aber alles was man sagt, landet im Protokoll. Daher ist es meistens am besten sich bei der Polizei nicht zur Sache zu äußern.
wenns ne "polizeiliche" Vorladung ist bestimmt die Staatsanwaltschaft .... darum heißt es ja auch sinniger weise polizeilich
oh man
Kam von der Polizei, wusste es nicht genau, hätte ja auch sein können das es die Polizei macht.
LG
meine Güte
wenn polizeiliche Vorladung steht
wer soll es dann machen ?
die Bäckerinnung der Notarverein oder Tierschutz
gerichtliche Vorladung .... Gericht
staatsanwaltliche Vorladung ... Staatsanwaltschaft
polizeiliche Vorladung .... Polizei ....
raffst du es jetzt ?
sag mal was stimmt mit dir nicht? Sorry habe ich dich in irgend einer Art und weise angegriffen?
Da die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet wurde und die Polizei die Akte von der Staatsanwaltschaft bekommen hat, hätte es ja auch sein können das diese Den Tatvorwurf bestimmt.
diese "Gutefrage" find ich echt ne tolle Sache
da werden manchmal recht interessante Dinge gefragt, auch wenn sie erst auf den 2. Blick interessant sind
und so naiv manchmal gefragt, dass man glaubt es wäre 1.April
April April. und Helau
Die Staatsanwaltschaft ist kein Ausnahmefall, im Grunde ist allein sie für Ermittlungsverfahrten zuständig und bestimmt auch was zu ermitteln ist.
Die Polizei kann allerdings schon einige Vorermittlungen durchführen.