Darf ich eine Begleitperson mit zur Polizei mitbringen?
In der Vorladung der Polizei steht: "Im Fall der Verhinderung (z.B. berufliche Gründe, Krankheit) wird um rechtzeitige (telefonische) Mitteilung gebeten, damit ein neuer Termin vereinbart werden kann. Bitte teilen Sie mir vorab mit, ob ein Dolmetscher für eine bestimmte Sprache benötigt wird. Ist die Vernehmung oder Anhörung Ihrer Tochter/Ihres Sohnes bzw. einer unter Vormundschaft/Betreueung stehenden Person vorgesehen, steht es Ihnen frei, Ihr Kind bzw. die geannte Person zu dem Termin zu begleiten." So wie ich diesen Satz der Polizei verstehe, darf ich weder eine Begleitperson noch einen Anwalt mitbringen. Ist das so richtig?
8 Antworten
Einen Anwalt kannst du ohne weiteres mitnehmen zu ner Vernehmung,als minderjähriger muss sogar ei Erziehungsberechtigter dabei sein!
als beschuldigter kannst du natürlich die aussage verweigern!du musst nur fragen zu deiner person beantworten,also geburtsdatum und namen,sonst nichts,noch nicht mal den wohnsitz musst du angeben,denn das ist schon eine aussage zur sache!
Du musst dort noch nicht mal mehr erscheinen, geschweige denn den Termin absagen. Die Vorladung kannst Du wie eine "Einladung" behandeln.
Also ich habe mich als Zeugin immer nur SCHRIFTLICH geäußert, was ich auch viel besser finde.
Solltest Du dennoch zu dem Termin hingehen, kannst Du selbstverständlich eine Person Deines Vertrauens mitnehmen.
Zunächst ist in der Einladung ja schon mal die Empfehlung drin, Minderjährige oder unter Betreuung stehende Personen zu begleiten, ebenso solche, die der deutschen Sprache nicht ganz mächtig sind.
Du musst Dich natürlich nicht daran halten.
Wenn Du als Volljähriger betroffen bist, darfst Du sicherlich eine Person Deines Vertrauens mitbringen, sofern diese sachdienlich ist.
Es macht nicht viel Sinn, Deinen besten Kumpel mitzunehmen, nur weil ihr anschließend einen Zug durch die Gemeinde machen wollt.
Nö. Kannst Anwalt und Eltern mitbringen, wenn dir danach ist.
Sofern du dich selbst belasten wirst bei deiner Aussage würde ich sogar zu einem Anwalt raten.
Du kannst auch deine ganze Familie mitbringen wenn du willst.
Der Satz bedeutet nur, dass das Kind nicht unbedingt in Begleitung eines Erwachsenen erscheinen muss. Es kann auch alleine hingehen.