Was heißt "in sauberem Zustand"?
Hallo Ihr lieben,
ich habe eine Frage zu meinem Mietvertrag. Für den Fall des Auszuges steht dort, dass ich die Wohnung "in sauberem Zustand" übergeben soll. Watt meen die denn? Heißt das ich muss nur putzen und saugen etc. oder muss ich das stilechte Kakaobraun an den Wänden meiner Küche ebenfalls überstreichen? Es ist explizit nichts zum malern bzw. renovieren angegeben. Allerdings kenn ich mich mit dem Mietrecht nicht so aus und weiß nicht ob da andere Gesetzlichkeiten greifen.
Hoffe Ihr könnt mir helfen... Vielen Dank schonmal!!!
LG Anni
5 Antworten
Eigentlich sollte die Wohnung besenrein sein!
Gesauft, gefegt (evt. auch nass gewischt), keine dicken Spinnweben, Sanitärbereich sauber, bei einer Einbauküche sollte auf "appetitlichkeit" geachtet werden.
Also eigentlich so, wie man selber eine neue Wohnung gerne besichtigen würde.
Aber es gibt Vermieter die mit viel weniger zufrieden sind und andere, die es klinisch rein haben wollen (siehe unten - da hilft dann nur noch der Mieterbund oder ein Rechtsanwalt)
Gern geschehen - ich habe am 07.02. den nächsten Termin vor dem Richter aus genau diesem Grund! Es ist der 2. und fast genau 2Jahre nach dem Auszug:-(
Nun, "sauber" meint im Allgemeinen besenrein und das wiederum beeinhaltet nicht nur das Ausfegen, sondern einen "gewissen Standard": also keine verdreckten Fenster oder ebensolche Fliesen in Bad und Küche ...
Also so, daß der nächste Mieter notfalls mal kurz durchwischt und dann seine Möbel reinstellt
"in sauberem Zustand" bedeutet besenrein.
Besenrein
Keine Renovierungsarbeiten
(dmb) Ist der Mieter nach der Vereinbarung im Mietvertrag nur zur „besenreinen“ Rückgabe der Wohnung verpflichtet, muss er nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) keine Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten durchführen. Der Mieter muss die Wohnung leer räumen und grobe Verschmutzungen beseitigen.
Der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 124/05) hat – so der Mieterbund – entschieden, dass beim Auszug des Mieters keine besonderen Reinigungsverpflichtungen hinsichtlich Wohnung, Keller oder Fenster bestehen. Besenrein bedeute, „mit dem Besen grob gereinigt“.
Diese Verpflichtung erfüllt der Mieter schon dann, wenn er grobe Verschmutzungen beseitigt. Dazu gehört – so die Bundesrichter – auch das Entfernen von Spinnweben im Kellerraum. Weitergehende Reinigungsarbeiten können über die Vertragsvereinbarung „besenrein“ nicht verlangt werden.
... und Fenster müssen auch nicht geputzt werden. Beste Antwort! DH!
Hallo, das heisst, das du die Wohnung, so hinterlässt, wie du sie vorgefunden hast. Du musst aber nicht neu tapezieren oder so. Alles rausnehmen, also die Möbel und den Teppich. Dann einmal durchwischen und fertig. Mfg. Apache2.
Wenn das nur alles so easy wäre:-(
Wir sind seit fast 2 Jahren mit unserem Ex-Vermieter vor Gericht weil "besenrein" und "besenrein" sich deutlich von einander unterscheiden können"
Das heißt was??????
Das bedeutet "besenrein". Also nicht picobello, aber schon durchgefegt.
Malern und renovieren hat damit nichts zu tun.
Hängt vom Mietvertrag ab! Sind starre Fristen für die Renovierungen angegeben, ist es hinfällig und nichts muss gemacht werden.
"...Es ist explizit nichts zum malern bzw. renovieren angegeben...." ;o)
Merci ;o)