Mein Vermieter verlangt, den Keller *immer nass* zu wischen, statt zu kehren/saugen. Darf er das?
Hallo,
mein Mieter verlangt von mir, dass ich die gemeinsam genutzten Kellerräume des Miethauses jedesmal nass putzen soll. Meiner Meinung nach reicht es aber oftmals, bloß zu kehren, da der Keller bei uns kaum verschmutzt!
Darf er diese Forderung stellen, obwohl in der Hausordnung nur steht, dass die Kellerräume im Wechsel der Mieter (reih-um) zu reinigen sind (ohne Definition der Reinigungsmethoden)?
Meiner Meinung nach besteht der Sinn der Kellerreinigung darin, die Räumlichkeiten sauber zu halten (bzw. in einen sauberen Zustand zu versetzen) und nicht darin, ein ohne Sinn und Verstand festgelegtes Ritual zu vollziehen.
Gruß, Stoepsel
6 Antworten
Wenn in der Hausordnung nichts davon steht, musst Du das auh nicht!
Vorausgesetzt, er hat nicht im Mietvertrag eine solche Klausel eingebracht!
Die Kellerräume müssen sauber gehalten werden, wie, das kann Dir niemand vorschreiben!
Das wäre ja dasselbe, wenn ein vermieter den Mietern sagt, wie sie die Wohnung zu putzen haben! Das wäre etwa das selbe und das kann er auch nicht!
Ansonsten wende Dich mal an einen Mieterverband oder sowas! In der Schweiz würde es sowas geben, wie der Mieterschutz. Ich weiss nicht, obs in Deutschland auch sowas gibt! Lies mal den Mietvertrag genau durch, vllt. steht ja da was drin, dann hat es der Vermieter exctra noch zusätzlich rein getan!
Ich hoffe, Du findest eine zufriedenstellende Lösung! L.G.Elizza
Wie machens denn die andern Mieter?
Wenn Die das machen, heisst das nicht, dass Du das auch machen musst, wenn nirgens etwas davon steht, auch nicht in der Hausordnung, falls Ihr sowas habt. Bei uns hängt sowas auf jedem Stoxckwerk, aber in wohne in einem Hochhaus, da ist viese Anders, aber wir müssen die Keller auch nicht nass Fegen, das macht bei uns der Hausmeister, dann, wenns nötig ist, vllt. 2 mal im Jahr!
Ich wünsche Dir frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr! L.G.Elizza
Herzlichen Dank fürs Sternchen, freut mich, wenn mein Beitrag hilfreich war! L.G.Elizza
Darf er diese Forderung stellen, obwohl in der Hausordnung nur steht, dass die Kellerräume im Wechsel der Mieter (reih-um) zu reinigen sind (ohne Definition der Reinigungsmethoden)?
Meiner Meinung nach darf er das nicht verlangen.Ich habe bisher auch keine Gesetzestexte dazu gelesen.
Mit dem Besen zu kehren ist zwar sauber,aber dennoch ist Staub vorhanden.Wenn man wischt dauert es etwas länger,aber es ist auch sauberer.
mein Mieter verlangt von mir, dass ich die gemeinsam genutzten Kellerräume des Miethauses jedesmal nass putzen soll. Meiner Meinung nach reicht es aber oftmals, bloß zu kehren, da der Keller bei uns kaum verschmutzt!
Willst Du Dich mit dem Vermieter wegen einer Viertelstunde mehr Zeitaufwand anlegen?
Vereinbare doch mit dem Vermieter,das nur einmal im Monat nass gewischt wird!
Ich will mich mit dem Vermieter nicht in erster Linie deswegen anlegen. Du kennst allerdings nicht die Hintergründe! Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch zurück!!! Und mein Vermieter hat sich einfach schon zuviel geleistet, sodass ich nicht mehr jeden Mist von ihm widerstandlos schlucken werde!
... Ja, es geht also auch ein bisschen ums Prinzip!
Sind SIe sicher, dass es weder im MV noch in der Hausordnung steht, dass Keller- und Treppen nass zu wischen sind. Denn das wäre üblich. Ich gehe davon aus, dass alle anderen Mieter sich an diese Vorgabe halten und SIe mit Ihrem Handeln letztendlich den Hausfrieden stören. MfG
So - ich habe geprüft: Weder im MV noch in der HO steht dazu etwas. Die einzige Formulierung im Mietvertrag dazu lautet "Treppenhauspflege anteilig und Kellerpflege im Wechsel mit den anderen Mietern". Dort steht nicht einmal etwas von den Außenbereichen, auf deren Reinigung mein Vermieter auch besteht; machen wir ja auch, ist ja gar kein Thema! Ich hab nur die Nase voll, mich hier wie ein kleines Kind behandeln zu lassen, dem man sagen muss, wie man einen Boden richtig sauber macht...
Ich werde das noch einmal prüfen! Vielen Dank für Ihre Antwort.
wenn das kehren ausreicht ist der Flur sauber. Wischen ist eigentlich nur bei Matschwetter angesagt. Natürlich kann man zwischendurch auch mal nass wischen, aber generell vorschreiben kann er dir das nicht.
Weißt du zufällig, ob es dazu irgendeine Quelle gibt? Also ein Urteil oder sonst etwas im Mietrecht???
Danke aber schonmal für die Antwort!
nee, mit so einem Kleinkram befassen sich keine Gesetze.
Wenn man sich überlegt, mit welchem "Kleinkram" sich Gesetze und Gerichte so alles befassen, halte ich die Frage nicht für unberechtigt! ;o)
Ich bin Putzfrau und mache Hausordnung in Mietshäusern.Wir müssen die Kellerräume immer wischen.Finde das auch gut,mit dem Kehren wirbelt man nur den Staub auf finde ich.Wischen ist aber nicht viel größerer Aufwand.L.G.
Danke für die umfangreiche Antwort. Im MV steht dazu nichts. Die einzige Klausel dort lautet "Treppenhauspflege anteilig und Kellerpflege im Wechsel mit den anderen Mietern".
Ich kann daraus keine Verpflichtung zur generellen Nassreinigung ableiten. Eine "Nassreinigung in Abhängigkeit des Verschmutzungsgrades" ist natürlich selbstverständlich! Aber ich wehre mich dagegen, grundsätzlich nass reinigen zu müssen, nur "weil wir das hier im Haus immer so machen" - dann verkommt das Kellerputzen nämlich zum Selbstzweck und hat nichts mehr damit zu tun, einen einst schmutzigen Boden in einen sauberen Zustand zu versetzen! ;o)
Gruß