Ist diese Nebenkostenabrechnung richtig?

6 Antworten

Wasserkosten können, wenn nach Verbrauch nicht möglich, nach Wohnfläche oder Wohneinheiten umgelegt werden.

Letzteres nur wenn explizit im Mietvertrag so vereinbart?

Was für Stromkosten? Umlegbar sind ja nur die Kosten für den Allgemeinstrom.

Wie groß ist denn deine Wohnung und wie hoch die monatlichen Vorauszahlungen?

Wenn alle Wohnungen mit WWZ bzw.KWZ ausgestattet sind, muss nach Verbrauch abgerechnet werden.

Für Strom hast du doch einen eigenständigen Vertrag?

Was umgelegt werden kann ist der Hausstrom (Allgemeinstrom). Wenn dazu nichts vereinbart ist, gilt das BGB: Umlage nach Wohnfläche.

Habt ihr keine getrennten Zähler je Wohnung?

DerTrollerxd 
Beitragsersteller
 10.08.2021, 15:46

Doch das ist es ja

AngiedieSchlaue  10.08.2021, 16:15
@DerTrollerxd

Dann kann ja auch nur abgerechnet werden was auf dem Zähler steht.

Gerhart  10.08.2021, 16:16
@DerTrollerxd

Was denn nun,
Zähler JA oder NEIN?

germanils  10.08.2021, 16:23
@DerTrollerxd

Und was sagt der Vermieter dazu? Wieso steht Strom auf der Nebenkostenabrechnung, zahlt ihr den nicht direkt?

Nun habe ich gesehen, dass der Verbrauch von Strom und Wasser deutlich gestiegen ist. Dieser wird anteilig nach Wohneinheiten berechnet.

Das entspricht nicht den üblichen Gepflogenheiten, kann aber abweichend mietvertraglich so geregelt werden - sofern keine Einzelzähler vorhanden sind. In dem Fall ist die Abrechnung in der vorliegenden Form rechtlich zulässig; ob sie korrekt ist, kannst du nur nach Einsichtnahme in die der Abrechnung zugrundeliegenden Kostenrechnungen der Versorger erkennen.

Strom und Wasser werden für gewöhnlich pro Mieter nach Verbrauch abgerechnet. Lediglich der allgemeine Strom (Hausflur, Keller usw.) werden geteilt auf alle Mieter zu gleichen Teilen.