Eilt: Arbeitgeberwechsel Kündigung ohne unterschriebenen neuen Arbeitsvertrag?
Hallo,
ich habe ein Problem und bitte Euch um Euren Rat.
Kann ich nach persönlicher Zusage eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses aber ohne schriftlichen Arbeitsvertrag meine derzeitige Beschäftigung kündigen oder ist das zu riskant? Es ging alles ziemlich schnell: diesen Freitag die mündliche Zusage, dann per E-mail eine kurze Bestätigung(ohne Unterschrift) in der steht "dass dem unbefristeten Arbeitsverhältnis vorbehaltlich der Zustimmung des Betriebsrats zugestimmt wird". Ich müsste morgen kündigen damit ich die Frist einhalte um dem Beginn der neuen Beschäftigung zu wahren.
Ich dachte mir dem neuen AG zu schreiben dass ich unter diesen Vorauss. nicht kündige. Sofern der Beginn des unbefristenten Vertrags einen Monat später zugestimmt wird und ich einen beidseits unterschriebenen Arbeitsvertrag + Zustimmung Betriebsrat in Händen halte meinen jetzigen Arbeitsvertrag im nächsten Monat dann kündige.
was meint Ihr dazu
8 Antworten
Hallo!
Die Anführungen von Wishmaster mögen wohl korrekt sein, ich würde das allerdings auch nicht tun. Ich habe Ähnliches durch und da war es sogar derselbe AG, nur eine andere Filiale. Der AG wollte von mir auch, dass ich die Kündigung vor dem neuen Vertrag unterschreibe. Ich habe darauf zu verstehen gegeben, dass ich ohne schriftl. Marschbefehl, also neuem Vertrag, keine Kündigung unterschreiben werde. Der AG hat das akzeptiert. Würde ich auch immer wieder so machen.
Gruß Navvie
To Wishmaster: Ich denke, das hängt damit zusammen, dass der Spatz in der Hand immer noch sicherer ist als die Taube auf dem Dach.
Auch wenn das Eingehen eines neuen Arbeitsverhältnisses immer mit einigen Risiken verbunden ist, wundert mich dein Misstrauen deinem neuen Arbeitgeber gegenüber. Der Betriebsrat hat in einem solchen Fall ein s.g. gebundenes Mitbestimmungsrecht. Gemäß §99 Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei personellen Einzelmaßnahmen (Einstellungen, Versetzungen, Beförderungen etc.). Darin sind 6 Ablehnungsgründe genannt, mehr geht nicht. Ein Betriebsrat lehnt in der Regel eine Neueinstellung nicht ab. Wieso auch, man freut sich ja, dass wieder jemand neues "an Bord" ist. Nimm doch einmal Kontakt zum Betriebsrat auf und frag die mal, ob es deren Sicht Bedenken gegen deine Einstellung gibt. Ansonsten höre auf dein Bauchgefühl und lebe mit den Konsequenzen (hoffentlich positiv).
Viele Grüße
Ich würde an Ihrer Stelle auf keinen Fall kündigen, ohne den neuen Arbeitsvertrag in Händen zu halten. Die noch fehlende Zustimmung des Betriebsrats ist kein Hinderungsgrund.
Rufen Sie bei Ihrem neuen Arbeitgeber an und teilen Sie ihm mit dass Sie bis spätestens morgen ein unterschriebenes Exemplar des Arbeitsvertrages benötigen, da Ihnen die Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses, ohne dass Sie den Arbeitsvertrag in der Hand haben, zu riskant ist. Bieten Sie an, den Arbeitsvertrag persönlich abzuholen. Dafür sollte der neue Arbeitgeber Verständnis haben bzw. auf Ihr Angebot eingehen. Parallel dazu können Sie die Kündigung schreiben, um diese sofort abgeben zu können, wenn Sie den neuen Arbeitsvertrag in Händen halten.
Ist das nicht möglich, bleibt Ihnen nur zu einem späteren Zeitpunkt anzufangen.
Peter Kleinsorge
Danke für Ihr Lob, es freut mich wenn Sie meine Kommentare gerne lesen.
Liebe Grüße
Peter Kleinsorge
ohne unterschriebenen neuen arbeitsvertrag würde ich mich nicht in die nesseln setzten..wär mir was zu riskant.. zumal es heute nicht in ist.. direkt einen unbefristeten arbeitsvertrag anzubieten. ich wär da was vosichtig mit. am ende hast du gar keinen sicheren job. wenn was vom neuen arbeitgeber her nicht klappt, kann der das wohl auch dem br in die schuhe schieben.. de schon längst bescheid bekommen haben sollte.. aber meist erst in letzter minute vom ag ein einstellungsgesuch bekommt.. und so auch unter druck gestellt wird.
Die Zustimmung des Betriebsrats geht oft schnell.
Wenn in Deinem Fall der Arbeitsvertrag oder ein anwendbarer Tarifvertrag keine andere Kündigungsfrist vorsieht, dann hast Du die Grundkündigungsfrist. 4 Wochen zum 15 oder zum Ende eines Kalendermonats. So blöd es sich anhört, 4 Wochen sind kein Monat sondern 28 Tage. Geht Deinem derzeitigen Arbeitgeber die Kündigung also am 02.06.10 zu, so sind die 28 Tage (4Wochen) gewahrt.
Allerdings würde ich dem neuen Arbeitgeber signalisieren, dass Du erst kündigen wirst, wenn der neue Arbeitsplatz auch in schriftlicher Form sicher ist.
Hallo,
ich habe eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende.
ich werde also morgen noch nicht kündigen - da ich ja noch keinen unterschriebenen Arbeitsvertrag vorliegen habe
dann mit dem neuen AG morgen nochmal Kontakt aufnehmen ob er einem Wechsel einen Monate später auch zu stimmt ansonsten steh ich dann blöd da oder? könnte ja auch sein dass der Betriebsrat nicht zustimmt und was ist dann?? gekündigt und keinen unterschriebenen Vertrag in der Hand...
Generell ist ja mit dem neuen Arbeitgeber mündlich ein Arbeitsvertrag zustande gekommen. Im Zweifelsfall dürfte das Problem der Beweisbarkeit bestehen.
Der Betriebsrat kann der Einstellung widersprechen wenn Gründe gegeben sind, die im § 103 BetrVG festgelegt sind.
Auch wenn der BR nicht zustimmt, kann der AG Dich vorläufig einstellen und die fehlende Zustimmung des BR durch Beschluss des Arbeitsgerichts ersetzen lassen.
Vielleicht gäbe es auch die Möglichkeit, Dein derzeitiges Arbeitsverhältnis per Aufhebungsvertrag früher auflösen zu können, wenn denn ein neuer Arbeitsvertrag vorliegt. Ein unterschriebenes Bestätigungsschreiben Deines neuen Arbeitgebers würde Dir ja vorab auch die gewünschte Sicherheit geben.
Ich freue mich immer sehr,wenn ich von Ihnen die Komentare lese.Einfach immer klar präzise und sehr integer.Einfach Klasse!Gute Zeit und liebe Grüße Gabra