Was gibt es für Strafen wenn ma auf anderen Namen Dinge Bestellt, aber diese auch Ordentlich abzahlt?

4 Antworten

Solange die Rechnung ordentlich bezahlt wird, fehlt es am objektiven Tatbestandsmerkmal der Vermögensschädigung - somit wäre das keine strafbare Handlung.

Die Probleme werden aber los gehen, sobald die Rechnung nicht bezahlt wird, denn bei dieser Vorgehensweise wäre der Vorsatz klar erkennbar und nicht mehr weg zu diskutieren. In der Regel bleibt es da beim Ersttäter bei einer Geldstrafe, aber bei Wiederholungen und schweren Fällen kann auch mal eine Freiheitsstrafe bei "rausspringen"

Das ist eine rechtliche Grauzone.

Solange Du die Rechnung zahlst, ist das eigentlich überhaupt kein Problem.

Natürlich darf man eigentlich nicht anderer Leuts oder erfundene Namen klauen - das wird aber nur geahndet, wenn tatsächlich etwas passiert.

Das ist Betrug, auch wenn du es korrekt abbezahlt. Denn du gaukelt anderen Person oder einem Unternehmen vor, jemand zu sein der du nicht bist.

sebastianla  07.11.2016, 10:30

Und wo ist da der für den Betrug erforderliche Vermögensnachteil beim Anderen 

LouPing  07.11.2016, 10:51
@sebastianla

Hey sebastianla

Dazu 2 Stichworte: 

1. Identitätsdiebstahl 

2. Urkundenfälschung

§ 238 StGB Wer einem Opfer unbefugt nachstellt, indem er „unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen“ kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Der § 238 StGB ist auch als Stalking-Paragraph bekannt.

§ 276 StGB Urkundenfälschung: Demnach kann bestraft werden, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr „eine unechte Urkunden herstellt„. Das kann unter Umständen der Fall sein, wenn man im Internet unter falschem Namen handelt ( Bestellung von Waren).

Quelle Jura

Ich würde entsprechend Anzeige erstatten. 

Menuett  07.11.2016, 14:10
@LouPing

Der 238er kommt hier nicht zum Tragen. Hier ist kein Opfer, das gestalkt wird. Und die Rechnungen werden gezahlt.

Hier wird auch nirgendwo eine Urkunde erstellt, zählt hier auch nicht.

Das ist Datenmissbrauch und wird strafrechlich geahndet. Welche Strafe tzu erwarten ist, hängt von dem angerichteten Schadensumfang ab.