Strafe für gefälschten Führerschein?

1 Antwort

Der Gebrauch eines Fake-Führerscheins erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung. Gemäß § 267 Strafgesetzbuch (StGB) kann diese mit einer Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahre.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__267.html

Übrigens: bereits der Versuch ist strafbar.

LouPing  01.04.2021, 15:25

Dazu kommen (bei Unfall) ganz sicher auch Probleme mit der vorgeschriebenen Haftpflicht = Thema: Regressansprüche.

Insbesondere bei Personenschäden eine finanzielle Katastrophe.

juergen63225  01.04.2021, 16:52
@LouPing

Und wenn du damit unterwegs bist, ist es fahren ohne Fahrerlaubnis.

LouPing  01.04.2021, 17:00
@juergen63225

Ich weiß....und weiter? Jedes Fahrzeug benötigt für die Betriebserlaubnis eine KfZ - Haftpflicht.

Bist du ohne Führerschein unterwegs und verursachst einen Unfall zahlt die Haftpflicht zwar Schaden, nur werden dann ganz sicher Regressansprüche an den Fahrer gestellt.

Eben weil hier eine „Verkehrsstraftat“ unter Vorsatz vorliegt.

juergen63225  01.04.2021, 17:25
@LouPing

Ich wollte ja nur der Straftat Urkundenfälschung weitere hinzufügen. Ein Unfall könnte dann auch noch fahrlässige Körperverletzung oder gar Tötung bedeuten.

Die Versicherung kann aber nicht den ganzen Betrag zurückfordern. Wenn du mit dem Fahrrad einen Unfall baust ohne Privathaftpflicht könnten die Folgen gravierender sein... (Regressbegrenzung in der Kfz-Versicherung auf 5000 Euro)

LouPing  01.04.2021, 17:37
@juergen63225

5ooo Euro sind für viele eine Menge Geld.

Bei Körperschäden können die Opfer zusätzlich zivilrechtlich Schmerzensgeld und Schadensersatz einklagen... wird tituliert kann über 3o Jahre jeder Euro über Grenze gepfändet werden.

Christoph987  02.04.2021, 20:13
@LouPing
Bei Körperschäden können die Opfer zusätzlich zivilrechtlich Schmerzensgeld und Schadensersatz einklagen... wird tituliert kann über 3o Jahre jeder Euro über Grenze gepfändet werden.

Dafür ist doch die Haftpflicht da? Sonst würde das doch keinen Sinn machen - was, wenn der Verursacher nicht zahlen kann?

LouPing  02.04.2021, 20:16
@Christoph987

Wenn die sich weigert kann man privat klagen...

diewoelfin0815  02.04.2021, 20:33
@Christoph987
Dafür ist doch die Haftpflicht da? Sonst würde das doch keinen Sinn machen - was, wenn der Verursacher nicht zahlen kann?

Dafür gibt es bei vielen (aber nicht allen!) Versicherungen noch die Option der Kostenübernahme, wenn der gegnerische Schadensverursacher nicht bzw. nicht ausreichend versichert ist. Und die stellvertretend leistende Versicherung bleibt auch die nächsten 30 Jahre hartnäckig dabei das Geld vom Schadensverursacher zurück zu kriegen.