Strafe für gefälschten Führerschein?
Ich möchte wissen,wie hoch die Strafe für einen gefälschten Führerschein in Deutschland ist. Denn ich habe mir ein YouTube Video über Dinge gesehen,die man im Darknet kaufen kann.Dazu zählt auch ein gefälschter Führerschein. Ich möchte zwar keinen kaufen, aber dennoch möchte ich wissen, wie hoch die Strafe ist , wenn die Fälschung auffliegt.
1 Antwort
Der Gebrauch eines Fake-Führerscheins erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung. Gemäß § 267 Strafgesetzbuch (StGB) kann diese mit einer Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden, in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahre.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__267.html
Übrigens: bereits der Versuch ist strafbar.
Und wenn du damit unterwegs bist, ist es fahren ohne Fahrerlaubnis.
Ich weiß....und weiter? Jedes Fahrzeug benötigt für die Betriebserlaubnis eine KfZ - Haftpflicht.
Bist du ohne Führerschein unterwegs und verursachst einen Unfall zahlt die Haftpflicht zwar Schaden, nur werden dann ganz sicher Regressansprüche an den Fahrer gestellt.
Eben weil hier eine „Verkehrsstraftat“ unter Vorsatz vorliegt.
Ich wollte ja nur der Straftat Urkundenfälschung weitere hinzufügen. Ein Unfall könnte dann auch noch fahrlässige Körperverletzung oder gar Tötung bedeuten.
Die Versicherung kann aber nicht den ganzen Betrag zurückfordern. Wenn du mit dem Fahrrad einen Unfall baust ohne Privathaftpflicht könnten die Folgen gravierender sein... (Regressbegrenzung in der Kfz-Versicherung auf 5000 Euro)
5ooo Euro sind für viele eine Menge Geld.
Bei Körperschäden können die Opfer zusätzlich zivilrechtlich Schmerzensgeld und Schadensersatz einklagen... wird tituliert kann über 3o Jahre jeder Euro über Grenze gepfändet werden.
Bei Körperschäden können die Opfer zusätzlich zivilrechtlich Schmerzensgeld und Schadensersatz einklagen... wird tituliert kann über 3o Jahre jeder Euro über Grenze gepfändet werden.
Dafür ist doch die Haftpflicht da? Sonst würde das doch keinen Sinn machen - was, wenn der Verursacher nicht zahlen kann?
Wenn die sich weigert kann man privat klagen...
Dafür ist doch die Haftpflicht da? Sonst würde das doch keinen Sinn machen - was, wenn der Verursacher nicht zahlen kann?
Dafür gibt es bei vielen (aber nicht allen!) Versicherungen noch die Option der Kostenübernahme, wenn der gegnerische Schadensverursacher nicht bzw. nicht ausreichend versichert ist. Und die stellvertretend leistende Versicherung bleibt auch die nächsten 30 Jahre hartnäckig dabei das Geld vom Schadensverursacher zurück zu kriegen.
Dazu kommt natürlich auch ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Dazu kommen (bei Unfall) ganz sicher auch Probleme mit der vorgeschriebenen Haftpflicht = Thema: Regressansprüche.
Insbesondere bei Personenschäden eine finanzielle Katastrophe.