Ebay Kleinanzeigen gefälschte Ware gekauft, was tun?

5 Antworten

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§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Fakt ist: Die Sache muss die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Wenn der Verkäufer eine Originalverpackung in Verbindung mit dem Artikel anbietet, kann der Käufer erwarten, dass es sich bei der angebotenen Kaufsache ebenfalls um ein Original handelt.

Mag sein, dass der Verkäufer tatsächlich von dem gefakten Artikel nichts wusste.

Das ist bedauerlich - ändert aber nichts an den Gewährleistungsrechten des Käufers.

Wäre jedenfalls nicht das erste Mal, dass sich ein Original angeschafft wurde und die Verpackung den Verkauf einer minderwertigen Sache fördern soll.

Sowas muss und sollte man sich nicht gefallen lassen.

Die Gewährleistungsrechte des Käufers sind sehr vielfältig.

So hat der Käufer Anspruch auf die vertragsmäßige Sache. Das heißt der Verkäufer ist ggf. zum Schadenersatz verpflichtet. Muss er für die Beschaffung mehr Geld ausgeben, ist das sein Problem.

Möglich wäre aber auch eine Minderung des Kaufpreises. Dafür gibt es eine von den Gerichten anerkannte Formel zur Berechnung des geminderten Preises. Den zu viel bezahlten Betrag muss der Verkäufer dem Käufer erstatten.

Abzocker haben Erfolg, weil die Leute ihre Rechte nicht kennen und deshalb auf sie verzichten, anstatt sich zu wehren.

BBG1904 
Beitragsersteller
 07.12.2017, 00:48

Danke für die umfangreiche Antwort! Ändert sich was an dem Sachverhalt dadurch dass die Verpackung keine Originale war, sondern es sich dabei auch um eine (täuschend ähnliche) Fälschung handelt? 

Ist es denn auch das Logo der Orginal-Firma?Oft sehen die sich nur sehr ähnlich.

Ansonsten und wenn du unbedingt willst, kannst es bei Ebay-melden.

Zur Polizei kannst natürlich auch,aber hat er nur das eine Teil und es ist nicht klar erkenntlich,das es sich um eine Fälschung handelt,bringt das auch eher nichts.

BBG1904 
Beitragsersteller
 05.12.2017, 17:08

Dürfte das Original Logo sein, auch wenn vielleicht etwas um ein millimeter verschoben. Klar erkenntlich dass es sich um eine Fälschung handelt ist es dann wenn man es vor sich hat leider schon. 

ratatoesk  05.12.2017, 17:15
@BBG1904

Ich kenn den Text der Anzeige jetzt nicht,aber wenn es als Orginal angepriesen wurde,würde ich es bei Ebay,auf alle Fälle, als Betrug melden.War es nicht so, das die die Zahlungen zurückhalten,bis der Empfänger die Ware hat..

die Höhe des Wertes ist zweitrangig, es geht um Betrug, also zeig ihn an.

Dann schreibe ihm mal, dass es nicht extra dabeistehen muss, dass es echt ist, denn das ist eine Selbstverständlichkeit. Fälschungen dürfen in Deutschland gar nicht verkauft werden.

Schreibe ihm weiter, wenn er den Kauf nicht sofort rückgänig macht, dass Du dann das Produkt unter Nennung seines Namens als Verkäufer zum Rechtinhaber der Marke einsendest. Die sehen es nämlich nicht gern, wenn jemand Fälschungen unter ihrem Namen verkauft. Er kann dann von der Originalfirma eine Abmahnung bekommen, die in die Tausende geht.

BBG1904 
Beitragsersteller
 05.12.2017, 18:04

Gilt das nicht nur für gewerbliche Verkäufer? Da es sich beim Verkäufer um eine Privatperson handelt, der ich tatsächlich glaubhaft abnehme dass sie unbewusst gehandelt hat, glaube ich nicht das dies wirklich Konsequenzen hätte, oder seh ich das falsch?

dresanne  05.12.2017, 18:27
@BBG1904

Nein, das gilt für alle Verkäufe, egal, ob privat oder gewerblich. Mit "ich habe das nicht gewusst" kann sich niemand herausreden. Ehe man etwas zum Verkauf anbietet, informiert man sich erst genau über seine Beschaffenheit.

Außerdem ist das ziemlich unverfroren von Deinem Verkäufer, sich mit Ausreden herauswinden zu wollen, anstatt sich zu entschuldigen. Es liegt nun an Dir, was Du machst. Du kannst ihn sogar wegen Warenbetrugs anzeigen.

Nur gefallen lassen solltest Du Dir das auf keinen Fall.

BBG1904 
Beitragsersteller
 05.12.2017, 19:28
@dresanne

Danke für ihre Antwort. Habe von eBay-Kleinanzeigen jetzt die Anzeige zugeschickt bekommen. In der Anzeige steht nicht der Markenname, aber da die Bilder die Marke sowie den Original Artikel kopieren, muss der Markenname nicht explizit dran stehen dass ich auf mein Recht auf eine Originalware bestehen kann, richtig? 

Zum Punkt des Warenbetruges, braucht es dafür nicht einen Vorsatz? Ich habe dem Verkäufer bereits dargelegt dass ich rechtliche Schritte einleiten würde sollte er sich weiterhin nicht kooperativ zeigen, geholfen hat das leider auch nichts. 

dresanne  05.12.2017, 19:30
@BBG1904

Na das ist doch Vorsatz, das ist sogar direkt betrügerisch. Mit Fotos für Markenware werben und dann keine versenden. Hebe Dir die Fotos des Verkäufers gut auf!

BBG1904 
Beitragsersteller
 05.12.2017, 19:46
@dresanne

Es waren ja Fotos vom tatsächlich versandten Produkt, nur das Produkt war eine Fälschung, was über die Bilder selber aber schwer ersichtlich war. Tatsächlich hat der Verkäufer mir auch den Onlineshop vorgelegt bei dem er selber die Ware erstanden hat, über Google lässt sich dort finden dass dieser Shop gefälschte Ware versendet. Meine Frage nun also, reicht dies als Tatbestand? 

ja klar lohnt es sich wenn er den artikel als den originalen verkauft.

wenn es in der überschrift steht dass es die case von der marke war dann ist es ein internetbetrug!

BBG1904 
Beitragsersteller
 05.12.2017, 17:40

In der Beschreibung stand das nicht, aber meines Wissens nach muss man bei einer Fälschung die Ware explizit als nicht original kennzeichnen. Zudem war ja auf den Bildern das Logo der Firma eindeutig zu sehen, was meiner Ansicht nach eigentlich darauf schließen lässt dass es sich hierbei um ein Original handelt.