Ebay Kleinanzeigen gefälschte Ware gekauft, was tun?
Ich hab bei Ebay Kleinanzeigen ein Batterie Case gebraucht für 50 Euro gekauft und überwiesen, als es bei mir eintraf stellte sich es jedoch als Fälschung heraus. Im Text bei Ebay Kleinanzeigen war nicht zu lesen dass es sich nicht um ein original handelt, zudem war auf den Bildern die Verpackung mit Logo der Firma zu sehen, wie auch auf dem Case selber. Der Verkäufer stellt sich über eine Einigung quer, da ihm nicht bewusst war dass es sich um eine Fälschung handelt, und ich ja auch ihn betrüge könnte. Der Preis des Cases liegt neu bei ca. 130 Euro. Meine Frage nun, wie sollte ich vorgehen? Der Verkaufter lässt nicht mit sich reden, lohnt sich der Gang zur Polizei bei so einem geringen Wert? Würde es überhaupt deshalb zu einem Verfahren kommen? Der Name und die Anschrift der Person ist mir bekannt.
5 Antworten
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Fakt ist: Die Sache muss die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Wenn der Verkäufer eine Originalverpackung in Verbindung mit dem Artikel anbietet, kann der Käufer erwarten, dass es sich bei der angebotenen Kaufsache ebenfalls um ein Original handelt.
Mag sein, dass der Verkäufer tatsächlich von dem gefakten Artikel nichts wusste.
Das ist bedauerlich - ändert aber nichts an den Gewährleistungsrechten des Käufers.
Wäre jedenfalls nicht das erste Mal, dass sich ein Original angeschafft wurde und die Verpackung den Verkauf einer minderwertigen Sache fördern soll.
Sowas muss und sollte man sich nicht gefallen lassen.
Die Gewährleistungsrechte des Käufers sind sehr vielfältig.
So hat der Käufer Anspruch auf die vertragsmäßige Sache. Das heißt der Verkäufer ist ggf. zum Schadenersatz verpflichtet. Muss er für die Beschaffung mehr Geld ausgeben, ist das sein Problem.
Möglich wäre aber auch eine Minderung des Kaufpreises. Dafür gibt es eine von den Gerichten anerkannte Formel zur Berechnung des geminderten Preises. Den zu viel bezahlten Betrag muss der Verkäufer dem Käufer erstatten.
Abzocker haben Erfolg, weil die Leute ihre Rechte nicht kennen und deshalb auf sie verzichten, anstatt sich zu wehren.
Ist es denn auch das Logo der Orginal-Firma?Oft sehen die sich nur sehr ähnlich.
Ansonsten und wenn du unbedingt willst, kannst es bei Ebay-melden.
Zur Polizei kannst natürlich auch,aber hat er nur das eine Teil und es ist nicht klar erkenntlich,das es sich um eine Fälschung handelt,bringt das auch eher nichts.
die Höhe des Wertes ist zweitrangig, es geht um Betrug, also zeig ihn an.
Dann schreibe ihm mal, dass es nicht extra dabeistehen muss, dass es echt ist, denn das ist eine Selbstverständlichkeit. Fälschungen dürfen in Deutschland gar nicht verkauft werden.
Schreibe ihm weiter, wenn er den Kauf nicht sofort rückgänig macht, dass Du dann das Produkt unter Nennung seines Namens als Verkäufer zum Rechtinhaber der Marke einsendest. Die sehen es nämlich nicht gern, wenn jemand Fälschungen unter ihrem Namen verkauft. Er kann dann von der Originalfirma eine Abmahnung bekommen, die in die Tausende geht.
ja klar lohnt es sich wenn er den artikel als den originalen verkauft.
wenn es in der überschrift steht dass es die case von der marke war dann ist es ein internetbetrug!