Was tun, wenn man bei eBay Kleinanzeigen keine Ware erhält?

5 Antworten

Nein, bitte nicht schon wieder Jemand . Warum werden die Sicherheit Hinweises eigentlich nicht beachtet 

eBay-Kleinanzeigen ist nicht eBay!

Die Anmeldungen erfolgen anonym.

Bitte bei eBay-Kleinanzeigen nur Waren gegen Geld = kein Versand.

eBay-Kleinanzeigen schreibt in den Sicherheitshinweisen:

eBay Kleinanzeigen ist ein Online-Marktplatz und funktioniert wie der Anzeigenteil in Ihrer Tageszeitung. Käufer und Verkäufer kommen zusammen, verhandeln, kaufen und verkaufen.

eBay Kleinanzeigen nimmt nicht an der Transaktion teil. In den meisten Fällen wird die Ware persönlich abgeholt bzw. die Dienstleitung erbracht und vor Ort bar bezahlt.

Dies ist auch die sicherste Art der Abwicklung.

Deswegen werden auf eBay Kleinanzeigen auch keine persönlichen Daten abgefragt. Die Registrierung erfolgt unter Angabe einer E-Mail-Adresse und eines Passwortes. Persönliche Daten wie Name, Adresse oder Telefonnummer übermitteln die Vertragsparteien, wenn sie sich über die Abwicklung einig geworden sind, direkt..

http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/sicherheitshinweise.html

Du kannst natürlich Anzeige erstatten, das bringt Dir leider Dein Geld nicht wieder , dafür musst Du zivilrechtlich klagen. Vielleicht genügt ja schon ein Schreiben vom Anwalt an den Verkäufer

http://internetrecht-rostock.de/vorkasse-keine-lieferung.htm

alexw84 
Beitragsersteller
 28.09.2016, 14:53

Das ist natürlich alles richtig. Es geht wie gesagt nicht nur um das Geld, sondern auch darum, zukünftige Betrugsfälle zu verhindern. Deswegen steht im Vordergrund auch die Frage: Jetzt Anzeige erstatten oder damit warten? Will natürlich nicht zu Unrecht jemanden des Betrugs beschuldigen.

ninamann1  28.09.2016, 14:56
@alexw84

Es ist schon bedenklich , wenn der Verkäufer keine Sendungsnummer herausgibt. Schreib ihn nochmal an , und setze eine Frist . Wird die nicht eingehalten , erstatte Anzeige

alexw84 
Beitragsersteller
 28.09.2016, 15:01
@ninamann1

Danke, das klingt sinnvoll.

ich würde versuchen noch einmal schriftlich Kontakt aufzunehmen und eine Frist zu setzen. 

Und im Anhang dann auch noch darauf hinweisen,sollte die Frist nicht eingehalten werden das du auch nicht davor zurück schreckst, eine Anzeige zu machen

alexw84 
Beitragsersteller
 28.09.2016, 14:54

Frist setzen und dann Anzeige erstatten klingt für mich erstmal vernünftig.

privatfoerster  28.09.2016, 15:48

Das ist schon lange Zeit her, denn da durften mit rechtlich zulässigen Mitteln natürlich im Ansehen ihrer Person nur Anwälte drohen aber jetzt darf jeder mit rechtlich zulässigen Mitteln drohen.

ErsterSchnee  28.09.2016, 14:49

Das kann Erpressung gewertet werden und wird von der deutschen Justiz gar nicht gerne gesehen...

oxygenium  28.09.2016, 14:52
@ErsterSchnee

was hat das mit Erpressung zutun,wenn ich einen Hinweis gebe,das sich die Polizei dann um den Vorfall kümmert?

Ich habe was gekauft und bezahlt und bekomme meine Ware nicht.Das ist Betrug.

Eigentlich hat sich dann auch Ebay  darum zu kümmern.

ErsterSchnee  28.09.2016, 15:29
@oxygenium

Ebay kümmert sich nicht, weil es eben "nur" die Kleinanzeigen sind und nicht das "richtige" ebay.

Und das mit der Erpressung musst du nicht mir gegenüber infragestellen, ich habe weder die Gesetze gemacht noch fälle ich Urteile.

oxygenium  28.09.2016, 15:33
@ErsterSchnee

dann rufe ich eben meine Freund die "Hells Angels",die sich schon um meine Kohle kümmern.

Dem Verkäufer würde ich gar nichts schreiben. Klar kannst du ihn anzeigen - aber ob das was bringt? 

Das Geld kannst du nur zivilrechtlich einklagen. Und das wird wesentlich teurer.

Also lern draus und vergiss die Kohle.

alexw84 
Beitragsersteller
 28.09.2016, 14:50

Wie gesagt, es geht nicht in erster Linie nur um das Geld, sondern natürlich auch darum, weitere Opfer zu schützen. Die Frage war eher: Wartet man mit der Anzeige noch?

ErsterSchnee  28.09.2016, 15:30
@alexw84

Im übrigen gäbe es gar keine Opfer, wenn man sich einfach mal an die Spielregeln halten würde. Und zwar in erster Linie die KÄUFER!!!

1. Soweit die Anschrift des Verkäufers vorhanden ist kann man dem erstmal zB.:
http://www.advopedia.de/service/mahnung-wegen-lieferverzug
machen. Dabei kann man ihm auch anbieten stattdessen den Kaufpreis zurückzuzahlen.
2. Da er nicht liefern wird kann man danach gemäss §323 Abs. 1 BGB vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen, es sei denn man will unbedingt auf Erfüllung klagen.
3. Wenn man sicher gehen möchte schickt man ihm noch eine Mahnung nach etwa 7 Tagen, wenn der Kaufpreis noch nicht zurück ist.
4. Nun kann man einen Anwalt aufsuchen oder selbst einen Mahnbescheid beantragen zB: http://blog.justizfreund.de/mahnbescheid-info

>"Die Anschrift ließe sich ja dann ermitteln, mittels deutscher Kontonummer."

Die unterliegt dem Datenschutz. Bei einem Betrugsverdacht kann die Staatsanwaltschaft diese aber erhalten. Nun muss aber der Verkäufer nicht mit dem Kontoinhaber identisch sein. Was erneute rechtliche Probleme nach sich zieht.

Ich hatte auch immer gute Erfahrungen gemacht auf kleinanzeigen auch mit Überweisung und Versand bis auf ein mal.
Den gleichen Müll hatte eine Bekannte von mir aber auf ebay auch schon 2 mal, wenn diese nicht mit paypal bezahlt hatte.
Eine Sache bei der diese neue Reifen gekauft hat wird seit ca. 2 Jahren bei der Staatsanwaltschaft bearbeitet, denn es gibt die Geschäftsadresse gar nicht und auch der Kontoinhaber wohnt nicht an der angegebenen Anschrift.

Auf jeden Fall würde ich auch Strafanzeige erstatten auch mit der Mitteilung von ebay, dass der account gesperrt worden ist spätestens nach vorstehendem Punkt 3. Weil der Mahnbescheid kostet Geld und solchen Leuten wirft man gerne gutes Geld schlechtem hinterher besonders, wenn er sich an der Anschrift gar nicht ermitteln lässt.

alexw84 
Beitragsersteller
 28.09.2016, 16:10

Danke für die ausführliche Antwort!

Ich weiß, macht man eigentlich nicht,

eben.

und ohne "ladungsfähige" anschrift, kannste auch keine anzeige stellen.

bzw. bringt dir das dein geld auch nicht wieder.

alexw84 
Beitragsersteller
 28.09.2016, 14:45

Selbstverständlich kann man eine Anzeige auch ohne Anschrift erstatten. Die Anschrift ließe sich ja dann ermitteln, mittels deutscher Kontonummer. Ob das das Geld wiederbringt ist eine andere Frage. Es geht ja auch darum, weitere Betrugsfälle zu verhindern.