Was genau wollen die wissen bei der "Aufforderung zur Mitwirkung für den Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts?
Hallo meine Frage ist zum Thema "Aufforderung zur Mitwirkung für den Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts". und zwar habe ich im April einen Erstantrag ALG 2 gestellt. Nun kommt zum 2. Mal dieses Schreiben, in dem ich aufgefordert werde "alle Tatsachen azugeben, die für Ihren Leistungsanspruch entscheidend sind und die notwendigen Nachweise vorlegen. Im ersten Stand, ich hätte die Voraussetzungen geschaffen, um ALG 2 Anspruch zu haben. Vermutlich, weil meine Chefin meine Stunden herabgestuft hat (Gastronomie und Sommerflaute) und ich nur noch 20h /Monat arbeiten kann. Im 1. Schreiben habe ich allerdings nur geschrieben, dass ich nicht weiß weshalb das Intern so geklärt wurde. Was wollen die jetzt schon wieder von mir? Soll ich das mit der Sommerflaute schreiben, oder was genau wollen die wissen? Wäre es sinnvoll dort anzurufen?
5 Antworten
Wenn dort nicht steht was du einreichen sollst musst du dort anrufen und nachfragen, sonst unterstellt man dir möglicherweise nicht deiner Pflicht zur Mitwirkung nachgekommen zu sein.
Eigentlich ist es so, das wenn ein solcher Brief kommt, dort drin steht, was du für Unterlagen oder ähnliches noch zu reichen sollst.
antwort auf deine letzte frage: ja, es wäre sinnvoll dort anzurufen und das mit dem sachbearbeiter zu klären.
Vermutlich, weil meine Chefin meine Stunden herabgestuft hat (Gastronomie und Sommerflaute) und ich nur noch 20h /Monat arbeiten kann.
Du hattest also einen festen Arbeitsvertrag über mehr Stunden und warst durch das Gehalt in der Lage ohne Leistungen vom Amt zu leben?
Du hast quasi "freiwillig" einen Änderungsvertrag unterschrieben und Dich dadurch in die Bedürftigkeit gebracht?
"Mitwirkung" dürfte in der Form nun gefordert werden, dass Du aktiv nach Arbeitsstellen suchst, die Dich wieder aus der Bedürftigkeit raus bringen und die Bereitschaft den Job, von dem Du nicht leben kannst, aufzugeben.
Normalerweise steht dann in dem Schreiben was für einen Nachweis / Nachweise noch benötigt werden,sollte das nicht der Fall sein dann ruf erst mal die kostenlose Hotline an !
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