für was braucht das Jobcenter eine Vaterschaftsanerkennung?
Ich habe die Geburt meines 2 Kindes dem Jobcenter mit einer Geburtsurkunde mitgeteilt, zurück kam ein Brief ( Aufforderung zur Mitwirkung ) sie bräuchten jetzt eine Vaterschaftsanerkennung um zu Überprüfen ob und in wie weit Anspruch auf Leistungen besteht oder bestand. Ich frage mich wofür die Anerkennung benötigt wird, und was machen die Frauen die nicht wissen wer der Vater ist oder der Vater keine Anerkennung machen möchte.. ( Ich lebe mit dem Vater meines Kindes zusammen )
2 Antworten
Das ist doch gut. Die wollen die Unterhaltsansprüche klären.. Ist er nicht mit dir in einer BG?? Oder ist er nicht da gemeldet?
Ich hab auch mit meinen ex mehr oder weniger zusammen gewohnt aber er war nicht da gemeldet.. Wollte ich nie weil er immer mal 3 Tage da war und dann 4 verschwunden.. Aber ich habe Unterhaltsvorschuss bekommen und damit war das Amt beruhigt.. Die haben so nie danach gefragt..
Oh je.. Ja dann versteh ich die nicht.. Wenn er in der selben BG ist.. Ruf doch mal an und frag ob die das echt brauchen
Mach ich Morgen früh gleich... man macht sich halt doch nen kopf und würde dann sowas gerne gleich verstehen ^^ ich hab auch im Internet geschaut ob ich was finde um meine Frage zu beantworten aber habe leider nichts gefunden...
Manchmal denkt man echt die wollen einen einfach nur ärgern..
Ich wünsche dir viel Glück.
Allerdings! Danke für deine Antwort
Das ist doch logisch, nur weil du mit einem Partner in einer BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) lebst, bedeutet das ja nicht automatisch das er auch der Kindsvater ist.
Nun möchte das Jobcenter wissen wer der Vater ist, denn nur so kann geprüft werden ob und wenn ja in welcher Höhe er zum Unterhalt verpflichtet gewesen wäre und sollte Leistungsfähigkeit bestanden haben, dann möchte das Jobcenter seine erbrachten Leistungen für das Kind und ggf.für dich natürlich erstattet bekommen.
Denn auch dir stünde bei ausreichend Leistungsfähigkeit Unterhalt ( Betreuungsunterhalt ) bis min.zur Vollendung des 3 Lebensjahres des Kindes zu, wenn er nach Zahlung des Kinderunterhalts noch mehr als bereinigte 1200 € Nettoeinkommen hätte.
Wenn sich der Kindsvater weigern würde die Vaterschaft beim Jugendamt anzuerkennen, dann könnte beim Jugendamt eine Beistandschaft fürs Kind beantragt werden, diese sollte sich dann um die Belange des Kindes kümmern, also im Ernstfall auch eine Vaterschaftsfeststellung per Gericht durchzusetzen.
Er ist bei mir gemeldet und wir sind auch in einer Bedarfsgemeinschaft. Wir möchten die Vaterschaftsanerkennung auch gerne machen nur arbeitet mein Partner immoment so viel das wir zurzeit einfach nicht dazu kommen das zu machen, fühle mich leicht verarscht da ich schon länger auf eine Bearbeitung warte.