Kann mein Vater meine Strafe bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung übernehmen wenn er der Halter ist?
Ich wurde heute Innerorts mit mindestens 30 km/h zu schnell geblitzt. Da ich noch in der Probezeit bin würde das für mich wahrscheinlich 1 Monat Fahrverbot, ein dickes Bußgeld, Probezeitverlängerung auf 4 Jahre, ein Aufbauseminar und 1 Punkt in Flensburg bedeuten. Kann mein Vater (der nicht mehr in der Probezeit ist) die Strafe für mich übernehmen da er der Fahrzeughalter ist und ich nur als Fahrer eingetragen bin? Er würde wahrscheinlich nur 1 Punkt und ein Bußgeld bekommen .
7 Antworten
Glaubst du die Beamten dort sind dämlich?
Als ob man deinen Vater nicht von dir unterscheiden könnte. Nein das sollte dein Vater ganz sicher nicht tun. Würde ich als Vater auch nicht machen, da es den falschen Erziehungsanreiz setzt.
Was ich aber als Vater (und Halter) machen würde ist der Behörde mitteilen, dass ich
- nicht gefahren bin
- den Fahrer nicht benenne, da ich ein Zeugnisverweigerungsrecht habe
Kann dann dazu führen, dass die Ermittlung des Fahrers im Sande verläuft, kann aber auch sein, dass man sehr schnell auf dich kommt, denn die Personen wegen denen man ein Zeugnisverweigerungsrecht hat, sind überschaubar.
Kann dann passieren, dass dein Vater eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs erhält.
Wenn die Bussgeldstelle nicht erkennt, dass nicht Dein VAter gefahren ist, könnte das klappen. Aber: Bei mehr als 30 Km/h ist Dein Vater den LAppen los, wenn er angibt, gefahren zu sein. .
Und wenn er angibt, gefahren zu sein, und es kaommt raus, das Du es warst, hat er gleich noch ein Verfahren wegen Strafvereitelung am HAls.
Du hast tatsächlich Recht. Strafvereitelung zugunsten eines Angehrigen bleibt straffrei.
Mea Culpa
Ihr Vater kann ihnen (Wenn er selbst einverstanden ist) das Bußgeld selbstverständlich erstatten aber er kann nicht dazu gezwungen werden. Die anfallenden Punkte in Flensburg so wie das Fahrverbot müssen sie allerdings selbst übernehmen.
Wenn sie nachweisen können dass sie beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind und keine "Gefahr im Vollzug" ist können sie allerdings innerhalb einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist selbst entscheiden wann sie ihren Führerschein abgeben wollen.
Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt Dr. Thomas Lohmann
Vielen Dank für diese hilfreiche Antwort
wenn du das mit deinem vater hinkriegst ok. nur wird die bußgeldstelle ein abgleich der bilder machen. und da kann es.....
Wenn bei der Bußgeldstelle niemand genau hinschaut, kann es klappen. Wenn doch, hast Du Pech gehabt.
Lies doch erstmal den § im entprechenden Gesetz, bevor Du hier falsch antwortetst.