Ab wann verfällt Strafe?
Ich bin noch in der probezeit und wurde durch laseranalyse geblitzt und persönlich von den Polizisten angehalten. Die Strafe habe ich bekommen bzw das Bußgeld musste ich zahlen. Eigentlich bekomme ich noch 1 Punkt und 2 Jahre Verlängerung der probezeit und ein aufbauseminar verordnet. Allerdings ist das noch nicht angekommen aber das Bußgeld habe ich schon lange bezahlt. Ich habe gelesen dass beim Bußgeld eine Frist von 3 Monaten eingehalten werden muss, und wenn bis dahin kein bescheid gekommen ist ist es verjährt und man muss die Strafe nicht mehr zahlen. Wie ist das bei meiner Situation? Wenn das erst nach 4 Monaten ankommt, muss ich das dann trotzdem machen oder kann ich drauf bestehen dass sie es zurück nehmen? Also gibt es eine Verjährungsfrist für das aufbauseminar? Bitte dringend um Hilfe denn die 3 Monate sind bald abgelaufen
Liebe Grüße
5 Antworten
Ich denke nicht, dass die Verjährungsfrist nur 3-4 Monate beträgt. Wenn die Behörde viel zu tun hat, dauert das eben. Abwarten und ableisten. Du hast einen argen verstoß erspielt und solltest dafür gerade stehen. Nächstes mal langsamer Fahren dann haste länger Spass mit deinem FS.
Abgesehen davon, wird sich der Beamte von einem Widerspruch wohl kaum beeindrucken lassen.
Wenn du Widersprichst wird das aller Wahrscheinlichkeit vor Gericht gehen.
Also gibt es eine Verjährungsfrist für das aufbauseminar?
Nein.
Probezeitmaßnahmen für Fahranfänger unterliegen keiner Verjährung,
das kommt also noch.
Die 3 Monate gelten in dem Fall nicht.
Das ist nur der Fall wenn Du z.Bsp. von einem stationären Blitzer geblitzt wirst und der Bußgeldbescheid dann später als 3 Monate bei dir eintrudelt.
Dein Bußgeld hast Du allerdings direkt gezahlt, das andere ist nur noch der Verwaltungsakt, der dauert seine Zeit. Da kommste also nicht so schnell drum rum.
damit dürftest du schneller als 21 km/h gewesen sein; ein solches Schreiben kommt dann nicht von der Bussgeldstelle sondern von der Führerscheinstelle. Das Schreiben für das Bussgeld ist fristgerecht gekommen. Das Schreiben der Fsst kann noch dauern; hat aber bzgl. der Verjährung keine Wirkung
Wieviel bist Du wo zu schnell gefahren? Wie hoch war Dein Bußgeld?
Wenn er sagt ein Punkt, dann sind das zwischen 21 und 30 km/h zu schnell.