Bußgeldbescheid bekommen, aber keine Rede vom/von Aufbauseminar/Nachschulung?
Hey,
ich bin mit 28 kmh zu viel auf der Autobahn geblitzt worden. Heute kam der Bußgeldbescheid an(fast nach 3 Monaten, leider nur fast....). 80 Bußgeld + 20 Verwaltung + 3,5 für die Polizei. Macht 108,50 und ein Punkt in Flensburg(was auch im Brief erwähnt wurde. Bin aber noch in der Probezeit also müsste ein Aufbauseminar angefordert und meine Probezeit um zwei Jahre verlängert werden. Dies wird jedoch im Bescheid nicht erwähnt. Hat das etwas zu bedeuten oder kommt noch ein zweiter Brief?
Habe eine Frage von vor 10 Jahren gefunden wo gesagt wurde, dass die Bußgeldstelle erstmal nicht weiß wie viele Punkte ich habe und ob ich in der Probezeit bin oder nicht, aber hat sich da vielleicht etwas geändert?
lg
Kostros
6 Antworten
Das kommt noch hinterher, da das an anderer Stelle entschieden wird.
Hallo Kostros,
der Bußgeldbescheid hätte auch noch nach den drei Monaten kommen können, denn die Verjährung wird z. B. durch den Anhörungsbogen unterbrochen.
Du musst zwischen dem Bußgeldbescheid und den Maßnahmen in Bezug auf die Probezeit unterscheiden.
Der Bußgeldbescheid kommt von der Bußgeldstelle und erst wenn dieser rechtskräftig ist, fangen die Mühlen in Bezug auf die Probezeit an zu mahlen.
Dafür ist die Fahrerlaubnisbehörde zuständig. Es kann eine ganze Weile dauern, bis etwas kommt und dafür gibt es auch keine Frist und keine Verjährung.
Deine Probezeit ist sozusagen schon um zwei auf vier Jahre verlängert und die entsprechende Post darüber und zur zwingenden Teilnahme an einem Aufbauseminar kommt noch.
Absolvierst du das Aufbauseminar dann nicht innerhalb der vorgegebenen Frist wird man dir die Fahrerlaubnis entziehen.
Viele Grüße
Michael
Sehr ausführlich hier erklärt. ☺
Als erstes einmal weiterhin das Aufbauseminar absolvieren.
So weit solltest du es erst gar nicht kommen lassen.
Gruß Michael
Danke ;-)
Die Polizei kümmert sich nur um das Bußgeld und ggfs. die Übermittlung der Punkte an das FAER in Flensburg.
Die Aufforderung zum Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit etc. wird von der Führerscheinstelle übernommen.
Du kannst also demnächst mit einem zweiten Brief rechnen.
Das wird dir nochmal extra mitgeteilt da das Bußgeld und das Aufbauseminar/Probezeitverlängerung von zwei unterschiedlichen Stellen bearbeitet wird.
Sanktionen bezüglich Deiner Probezeit werden in einigen Wochen durch die Verkehrsbehörde ( Führerscheinstelle / Landratsamt ) nachfolgen, da diese Behörden erst mal Kenntnis über diesen A-Verstoss erlangen müssen.
Wenn ich es in der Frist nicht schaffe und mir die Fahrerlaubnis entzogen wird, was kann oder muss ich als nächstes tun?