Wie viel Verwarnungsgeld darf man in den 2 Jahren Probezeit haben (Pkw Führerschein) ohne das man von der Führerscheinstelle angeschrieben wird?
Ich habe den Führerschein schon seit 30 Jahren und kenne mich jetzt mit den neuen Regeln mit der Probezeit nicht aus. In meiner Zeit gab es keine Probezeit. Meine Tochter (19) hat am 13.10.2017 den Führerschein Klasse B Bestanden und wie es halt so kommt 2 Jahre Probezeit. Jemand hat mir gesagt das man in den 2 Jahren Probezeit nicht den Bußgeld von über 60,00 € überschreiten darf sonst wird man zur Aufbauseminar Eingeladen. Da hat sie schon die 60,00 € erreicht ( November 2017 Polizei Verwarnung wegen Pkw Spiegel) und im September 2018 ein Bußgeld/Verwarnungsgeld für Geschwindigkeitsüberschreitung (Radaranlage) 50 Km/h erlaubt. Geblitzt mit 67 Km/h (also 17 Km/h zu viel).Kann man erwarten das da eine Einladung oder Meldung von der Führerscheinstelle bekommt,den die wissen JA alles was die Fahranfänger machen in der Probezeit.Oder wie hoch muss die Straffe seien das der Führerschein in der Probezeit eingezogen wird ??
4 Antworten
Nein Verwarngelder summieren sich nicht. Erst ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße haben probezeitrelevante Folgen. Zwar gilt jeder Geschwindigkeitsverstoß auch als A-Verstoß, hat aber erst bei mehr als 20 km/h zu schnell Folgen für die Probezeit.
http://www.aufbauseminar.org/a_und_b_verstoesse.html
Aber: selbst zuviele Verwarngelder innerhalb kurzer Zeit können u. U. eine MPU zur Folge haben. Dann ggf. als nur reine Parkverstöße.
Dabei reden wir aber von ca. 40-60 Verstößen innerhalb eines Jahres. Und: es muss einem Sachbearbeiter auch auffallen - denn die werden nicht gespeichert und schon gar nicht an die Fahrerlaubnisbehörden weitergeleitet. ;)
Nachschulung gibt es, wenn das Bußgeld für EINE Sache 60,- + Punkt beträgt!
Ein Verwarnungsgeld zählt nicht .. auch nicht, wenn 2x Verwarnungsgeld erhoben wurde und dieses dann über 60,- betrug.
Ich mein auch, es darf nicht mehr als 60€ sein.
Guten Tag,
es wird keine Post kommen zwecks einer Verlängerung der Probezeit deiner Tochter.
Bußgelder summieren sich nicht!
Bei der Regelung mit dem 60€ Bußgeld ist es so, dass deine Tochter diese bei einem einzigen Verstoß nicht überschreiten darf. Bspw. wegen zu schnellen Fahrens.
Es wird auch noch in A- und B-Verstöße unterteilt.
A-Verstöße: https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/a-verstoss/
B-Verstöße: https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/b-verstoss/
Fazit: keine Sorge, die Strafen sind alle noch im Rahmen und es wird keine Verlängerung der Probezeit nach sich ziehen!
Dir und deiner Tochter alles Gute!
Es ist ein kompliziertes Unterfangen, da gebe ich dir recht.
Du darfst keinen A-Verstoß in der PZ haben oder eben 2 B-Verstöße.
Verwarngelder spielen keine Rolle, solange diese nicht die 60€-Grenze überschreiten. Wie gesagt, diese summieren sich nicht!
Du kannst jede Woche für 20€ geblitzt werden und es passiert nichts, außer dass du eben die Kohle abdrücke musst.
Aber diese Bußgeldkataloge (Probezeit) mit A- Verstöße und B-Verstöße versteht ja niemand. Wie viele Verwarnungsgelder darfst du haben oder ist es in der Probezeit erlaubt das sich das Landratsamt (Führerscheinstelle )meldet ?? Werden die 60,00 € Belastungen ( 30,00 € im November 2017 und 30,00 € im September 2018 ) der Führerscheinstelle auch gemeldet ?? wie verläuft das alles oder wie haben die die Kontrolle über die Anfänger !! mfg