Was passiert wenn man die Frist für ein Aufbauseminar innerhalb der Probezeit nicht einhält?

5 Antworten

Hi,

was passiert wenn ich die Frist nicht einhalte und meine Fahrerlaubnis mir entzogen wird ?

Dann hast Du keine Fahrerlaubnis mehr - diese bekommst Du dann nur nach erneutem Antrag und absolvierten Aufbauseminar wieder.

Gibt es Typs

Als konkreten Tipp kann ich nur raten, am Seminar teilzunehmen - als allgemeinen Tipp würde ich empfehlen, solche Sachen nicht schleifen zu lassen.

GL

Man wird dir die Fahrerlaubnis entziehen und du bekommst sie frühestens wieder, wenn du das Aufbauseminar absolviert hast.

Stelle dich schon einmal darauf ein, denn innerhalb der nächsten 15 Tage kannst du es nicht (komplett) absolvieren.

Es ist zwar unwahrscheinlich, aber deine letzte Chance wäre, die Flucht nach vorne zu ergreifen und bei der Fahrerlaubnisbehörde um "Fristverlängerung" zu bitten.

Da du es selbst zu vertreten hast, wird man wohl nicht gnädig mit dir sein - einen Versuch ist es aber allemal wert.

Viele Grüße

Michael

Der Schein und die Erlaubnis ist dann WEG dann geht das Gesetz davon aus, dass du nicht in der Lage bist, ein Fahrzeug zu führen.

Der Füherschein ist nur der Nachweis für die Erlaubnis der einzelnen Klassen .

Der Führerschein kann auch verloren werden, wenn ein Fahranfänger nicht am Aufbauseminar teilgenommen hat.

Dann geht das Gesetz davon aus, dass er nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen.

Nach der Entziehung der Fahrberechtigung wird eine Sperrfrist verhängt.

Diese kann von 6 Monate und 5 Jahre andauern.

Etwa 3 Monate vor Ablauf der Frist kann der Fahrausweis wieder erteilt werden.

Ob dann eine erneute Fahrschulausbildung absolviert werden

muss oder an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung MPU sowie einem Aufbauseminar teilgenommen werden muss, ist vom Einzelfall abhängig.

Nach der Sperrfrist muss die Fahrberechtigung neu beantragt werden.

Wird die Fahrberechtigung wieder erlangt, beginnt die Probezeit von neuem.

Begeht der Fahranfänger dann Verkehrsvergehen können die Strafen in der Regel höher als gewöhnlich ausfallen.

Neben dem Führerscheinentzug in der Probezeit kann es auch zu einer Freiheitsstrafe kommen.

https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinentzug/

Die Fahrerlaubnis wird entzogen, bis die Teilnahme am Seminar nachgewiesen werden kann. Man kann zwar einen Aufschub beantragen, aber den zu bekommen ist extrem schwer und ein "Ich habs vergessen" oder "hatte kein Geld" reicht nicht. Wäre evtl. möglich, wenn man z.B. nachweisen kann, dass im größeren Umkreis in dem entsprechenden Zeitraum kein Kurs stattgefunden hat und man beruflich z.B. drauf angewiesen ist. Auch eine längere Erkrankung (nachgewiesen mit Attest natürlich, die die Teilnahme unmöglich gemacht hat) könnte einen Aufschub rechtfertigen.

Aber das müssen halt wenn schon wirklich sehr gute Gründe sein.

Man wird Dir umgehend die FE entziehen.

Diese bekommst Du nur dann neu erteilt,
wenn Du die Teilnahme an einem ASF nachweisen kannst - Du kommst da also in keinem Fall ohne das ASF da wieder raus.

Wenn Du jetzt nur noch 15 Tage Zeit hast,
was hast Du denn die letzten 6 Wochen gemacht?

Ein Tipp für`s Leben:
Einige Fristen sind zwingend einzuhalten,
selbst dann wenn man damit nicht einverstanden ist...