Nach aufbauseminar wieder geblitzt mit über 21kmh? Was nun?
Moin,
Ich wurde vor einem Jahr in der Probezeit mit 82 geblitzt, nach Toleranz Abzug waren es 79kmh. Hab vor nem halben Jahr aufbauseminar gemacht und ein Punkt in Flensburg bekommen. Nun heute würde ich wieder mit 82 Gelasert nach Toleranz Abzug sind es 79kmh. Der Polizist meinte nur das ich ein Punkt bekomme und 80€ Bußgeld, also hab ich dann zwei Punkte. Meine frage ist jetzt mit was muss ich rechnen? Wird mein Führerschein entzogen? Muss ich MPU machen?
Danke im Voraus
2 Antworten
Bei einem 2. A-Verstoß innerhalb der Probezeit bekommst du eine Verwarnung, dass Bußgeld, 1 weiteren Punkt und dir wird eine Empfehlung zur Teilnahme einer verkehrspsychologischen Schulung ausgesprochen. Dieser ist zwar freiwillig, aber es gäbe ein gutes Bild ab, wenn du diese Schulung absolvieren würdest. Das ist keine MPU. Leistest du dir danach einen 3. A-Verstoß ist der Führerschein inkl. nachfolgender Sperrzeit weg. Da hilft dir dann zunächst auch keine MPU mehr. Soweit ich weiß musst du dann einen erneuten Antrag auf Erteilung des Führerscheins abgeben, und auch erst einmal eine MPU hinter dich bringen,
Da war ich mir wie erwähnt nicht zu 100 % sicher. Danke für die Korrektur von dir.
Das war der zweite Warnschuss noch einmal und dann ist der SCHEIN( Fahrberechtigung) weg .
Nach der Entziehung der Fahrberechtigung wird eine Sperrfrist verhängt.
Diese kann von 6 Monate und 5 Jahre andauern.
Etwa 3 Monate vor Ablauf der Frist kann der Fahrausweis wieder erteilt werden.
Ob dann eine erneute Fahrschulausbildung absolviert werden muss oder an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung sowie einem Aufbauseminar teilgenommen werden muss, ist vom Einzelfall abhängig.
Wird die Fahrberechtigung wieder erlangt, beginnt die Probezeit von neuem.
Begeht der Fahranfänger dann Verkehrsvergehen können die Strafen in der Regel höher als gewöhnlich ausfallen.
Neben dem Führerscheinentzug in der Probezeit kann es auch zu einer Freiheitsstrafe kommen.
Verkehrsvergehen, das ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich zieht Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre
A-Verstoß in der Probezeit (z.B. Unfallflucht, Nötigung, Trunkenheit, Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitungen über 20 km/h, Überholen im Überholverbot, Abstandsvergehen)
Einmaliger A-Verstoß Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre & Anordnung eines Aufbauseminars
1. Schuss
A-Verstoß in der verlängerten Probezeit Verwarnung & Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung MPU
2 Schuss
Zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit Entzug der Fahrerlaubnis .
3 Schuss
"Neben dem Führerscheinentzug in der Probezeit kann es auch zu einer Freiheitsstrafe kommen."
Ja, wenn er mehrmals Fahrerflucht begeht vielleicht.
"Soweit ich weiß musst du dann einen erneuten Antrag auf Erteilung des Führerscheins abgeben, und auch erst einmal eine MPU hinter dich bringen,"
Nein, die MPU kommt erst, wenn er sich nach Wiedererteilung nochmal einen A o. 2 B-Verstöße leistet.