was droht einem vermieter wenn eine aufnahme belegt dass er sich unbefugt zugang zur wohnung und briefkasten verschafft und man anzeige erstattet?
12 Antworten
Vermutlich viel zu wenig, als dass es sich lohnt, deswegen Anzeige zu erstatten.
Viel wirksamer ist es vermutlich, dem Vermieter mitzuteilen, dass er erwischt wurde, wie er unerlaubt und heimlich die Wohnung betreten hat und den Briefkasten geöffnet hat und dass man sich vorbehält, ggf. Anzeige wegen Hausfriedensbruch und Verletzung des Briefgeheimnisses zu erstatten.
Gleichzeitig verlangt man die Herausgabe der beim Vermieter noch vorhandenen Schlüssel. Gibt er die Schlüssel nicht heraus, setzt man neue Schließzylinder ein und zieht die Rechnung dafür bei der nächsten Miete ab.
Man sollte den Vermieter im Unklaren darüber lassen, wie man ihn erwischt hat oder wer ihn erwischt hat. Das steigert seine Unsicherheit noch viel mehr.
Ich denke, damit ist er geheilt.
Eine Anzeige bedeutet zunächst einmal für Dich selbst reichlich Zeitaufwand und was danach damit passiert, ob sie wirklich weiter verfolgt wird und mit welchen Konsequenzen, darauf hast Du praktisch keinen Einfluss. Wozu also der Aufwand?
Wie ich jetzt gesehen habe, hast Du ihn noch gar nicht erwischt, sondern hast vor, eine Kamera so zu montieren, dass unbefugte Eindringlinge aufgenommen werden.
Achtung beim Briefkasten: Dieser ist im öffentlichen Bereich, wo Du nicht filmen darfst. Hier genügt es vermutlich, wenn Du einfach nur das Schloß austauschst.
Öffentlichen Raum darfst Du nicht einfach filmen.
Zudem würde ich immer den Schließzylinder der Wohnungstür tauschen; dann kann der Vermieter auch nicht einfach reingehen.
... wie soll das gehen, unbefugt?
Entweder waren Tür bzw. Fenster offen oder er hat vom Mieter einen Schlüssel und somit kann er doch.
ja er hat den schlüssel! und drohte mir sollte ich den zylinder austauschen wirft er mich raus
Hausfriedensbruch, Einbruch, Verstoß gegen das Briefgeheimnis........
Einbruch setzt Bereicherungsabsicht voraus.
Verstoß gegen das Briefgeheimnis nur, wenn der Vermieter die Briefe liest.
Das kommt auf den Montageort des Briefkastens an....
Wohnung = Hausfriedensbruch
https://dejure.org/gesetze/StGB/123.html
Briefkasten = Verletzung des Briefgeheimnisses.
Verstoß gegen das Briefgeheimnis wäre ich vorsichtig, da er da keine Videoaufnahmen hätte machen dürfen. In der Wohnung darf er das, Anzeige wegen Hausfriedensbruch möglich und sinnvoll, wenn die Aufnahme ausschließlich IN der Wohnung gemacht worden ist.