Darf der Vermieter einfach meinen Namen am Briefkasten ab machen?
Hallo ihr lieben,
mein ehemaliger Vermieter hat vor kurzem meinen Namen am Briefkasten und der Türklingel abgenommen, da in absehbarer Zeit andere Mieter in die Wohnung eingezogen wären . Da diese Leute aber erst nach 1-2 Monaten gekommen sind, sind alle Briefe die an mich Adressiert waren unzustellbar zurück gegangen.
Hat der Vermieter im Recht gehandelt ???
LG
14 Antworten
Gegenfrage: Wäre es nicht am sinnvollsten gewesen, einen Nachsendeantrag bei der Post zu stellen? Wenn die Wohnung leer ist, kann der Vermieter auch die Kennzeichnungen entfernen würde ich mal so sagen. Das die Post bei Dir trotz Auszug nicht ankommt ist allerdings Dein Versäumnis und nicht das des Vermieters.
Wusste er denn das Du im Urlaub warst? Oder konnte er davon ausgehen, dass Du schon raus bist? Ist natürlich eine blöde Situation, ganz klar.
Also ich als Vermieter wäre kulant und solange die neuen Mieter nicht drin wohnen, würde ich dir die Schilder stehen lassen. Aber ich denke, das muss er rechtlich nicht.
Klar darf er das. Wenn du ausgezogen bist und der Mietvertrag beendet ist... für solche Fälle hat die Post übrigens einen Nachsendeantrag, der jetzt nicht mal so teuer ist!
Also ich habe dort noch gewohnt, er hat es in der Zeit gemacht wo ich in Berlin im Urlaub war, als ich wieder nach hause kam war der Name ab..... obwohl ich dort noch 2 Monate gewohnt habe hat er meinen Namen trotzdem entfernt, warum soll ich einen nachsende Auftrag stellen wenn ich selber noch in der Wohnung für 2 Monate gewohnt habe....
Dann darf er das natürlich nicht und Sie können Schadenersatz fordern, wenn Ihnen durch die zurückgesendeten Briefe Kosten entstanden sind.
MfG
Johnny
Ist Dein Mietvertrag beendet?
Wenn ja, ist der VM im Recht.
Warum sollte er Deine Post sammeln?
Das Dir keine Post mehr zugestellt werden kann ist Dein Problem.
Dafür gibt es den Nachsendeauftrag.
Also ich habe dort noch gewohnt, er hat es in der Zeit gemacht wo ich in Berlin im Urlaub war, als ich wieder nach hause kam war der Name ab..... obwohl ich dort noch 2 Monate gewohnt habe hat er meinen Namen trotzdem entfernt, warum soll ich einen nachsende Auftrag stellen wenn ich selber noch in der Wohnung für 2 Monate gewohnt habe....
Dann ist er natürlich nicht im Recht.
Also ich habe dort noch gewohnt, er hat es in der Zeit gemacht wo ich in Berlin im Urlaub war, als ich wieder nach hause kam war der Name ab..... obwohl ich dort noch 2 Monate gewohnt habe
ich habe doch noch da gewohnt als er den Namen angemacht hat ???