Miete für Ein halben Monat zahlen...rechtens?
Hallo ich habe heute wieder mal einen Brief von meinen vermieter im Briefkasten gehabt, wo er von mir verlangt für denn halben Monat Februar noch Miete zu zahlen, ist das rechtens??
Zum Hintergrund...
Ich ziehe am 15.02.19 aus der Wohnung aus. Dementsprechend wurde für den Monat Februar keine Miete gezahlt, sondern für die neue Wohnung. Die alte Wohnung habe ich fristlos gekündigt.
Danke schon mal im voraus!
17 Antworten
Wenn du bis 15.02. die alte Wohnung hälst, wirst du es bezahlen müssen. Deine persönlichen Rahmenbedingungen interessieren den Vermieter herzlich wenig.
Natürlich musst Du noch zahlen!
Schau mal in deinen Mietvertrag, dort müsste auch was über Kündigungsfristen stehen, z.B. zum 1. des Monats - dann müsstest Du auch noch den ganzen Februar zahlen.
Troll oder was? Gestern war die Kündigung noch fristgerecht und heute schon fristlos von Dir gekündigt. Was nun?
Geht man davon aus, dass Du die Wohnung fristlos gekündigt hast und Du ziehst nun am 15.02.2019 aus, gibt es 2 Möglichkeiten:
- Entweder Dein Vermieter hat der fristlosen Kündigung zugestimmt, weil er es leid war, mit Dir über irgendwelche Mängel zu diskutieren, dann habt Ihr einen Aufhebungsvertrag zum 15.02.2019 geschlossen, denn so lange nutzt Du die Wohnung. Dann musst Du auch noch die Miete bis zum 15.02., also praktisch für den halben Monat bezahlen.
- Dein Vermieter hat der fristlosen Kündigung nicht zugestimmt und muss zusehen, wie Du jetzt spästestens am 15.02.2019 ausziehst, denn festhalten kann er Dich nicht. In dem Fall hätte der Vermieter aber noch Anspruch auf mindestens weitere 3 Monatsmieten, denn dann würde Deine Kündigung als fristgerecht umgedeutet. Bedeutet: Fristlose Kündigung vor dem 5.2. beim Vermieter eingegangen. Februar, März und April sind noch fällig. Fristlose Kündigung ab 5.2. zugegangen: Auch die Maimiete wäre dann noch fällig.
Da der Vermieter aber nur Miete für den halben Februar verlangt, darf man davon ausgehen, dass er Deine fristlose Kündigung akzeptiert hat und wie unter 1. beschrieben verfährt. Akzeptiere das, denn das ist das beste, was Du erreichen konntest.
Falls Du darauf bestehst, dass Du nicht mehr zahlst, weil Du meinetwegen Ende Januar fristlos gekündigt hast, könnte es sein, dass der Vermieter die fristlose Kündigung immer noch zurück weist und von Dir die weiteren Mieten, wie unter 2. dargestellt, auf dem gerichtlichen Weg verlangt.
Fazit: Zahl die halbe Miete für Februar und gut iss.
Ohne den Grund für die Fristlose Kündigung zu kennen.
Du ziehst am 15 aus. Also darf er bis zum 15 Miete verlangen.
Ganz einfache
Wenn du bis 15.02.19 die Wohnung bewohnst musst du die Miete für die 15 Tage zahlen. Demnach ist die Förderung des Vermieters berechtigt.