Vermieter will, dass ich Katze wieder abgebe?

16 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hast du die Katze bereits seit 2 Jahren in dieser Wohnung? Dann kann er nicht mehr verlangen das du sie abschaffst. Wenn er das Haustier 2 Jahre lang geduldet hat, kann er jetzt nicht auf einmal seine Meinung ändern ohne dies genau zu begründen.

Ein Kinderwagen im Hausflur stellt eine Gefahrenquelle dar, das kann er schon verbieten. Du kannst aber auch verlangen das die Fahrräder dann aus dem Hausflur entfernt werden.

greulinchen 
Beitragsersteller
 15.06.2016, 14:03

Ja die Katze ist seit zwei Jahren bei uns und immer ohne Probleme. Man riecht nichts hört nichts und sie macht auch nichts kaputt. Wenn uns Leute besuchen kommen sind sie ganz erstaunt, dass wir eine Katze haben weil man ja garnichts riecht oder so... Nein nur der Kiwa soll halt weg. Von daher denke ich ja Schikane.

Anna1230  15.06.2016, 14:07
@greulinchen

Es gibt Gerichtsurteile dazu das ein Vermieter, wenn er ein Haustier über längere Zeit geduldet hat, damit stillschweigend sein Einverständnis erteilt hat, und dieses nicht einfach so zurück ziehen kann. Lass es also darauf ankommen. Es kann auch sein das die Klausel im Mietvertrag ungültig ist, das müsste man überprüfen lassen. Katzen gelten allgemein als Kleintiere deren Haltung nicht so einfach verboten werden kann.
Ich würde dem Vermieter schriftlich mitteilen das du verlangst das die Fahrräder im Hausflur auch entfernt werden, es gilt immer gleiches Recht für alle.

Gibt es vertragliche Schriftstücke, die dir die Tierhaltung, etc erlauben?

FeX

greulinchen 
Beitragsersteller
 15.06.2016, 13:47

Gibt nur einen Standardmietvertrag, sowie die mündlich Zusage,dass die Katze gehalten werden darf, die er vor Zeugen getätigt hat.

Welche Argumente bringt der Vermieter vor? Generell darf er es nicht verbieten.

greulinchen 
Beitragsersteller
 15.06.2016, 14:05

Danke für die Antworten

greulinchen 
Beitragsersteller
 15.06.2016, 13:49

Ja garkeine halt.

FragaAntworta  15.06.2016, 13:51
@greulinchen

Wenn keine Einigung möglich ist, und er sich, warum auch immer, umentschieden hat, dann wird das spätestens vor Gericht geklärt.

TaErAlSahfer  15.06.2016, 13:57
@FragaAntworta

Wenn er da aber keine anständigen Gründe vorbringen kann, sieht es für ihn aber bei derzeitiger Rechtslage eher schlecht aus.

Was steht denn im Mietvertrag? Sollte ein Tierhaltungsverbot drin stehen wirst du leider schlechte Karten haben, dann hat er das Recht das zu verlangen :( Besser ist leider immer etwas schriftlich festzuhalten, mündliche Abmachungen (vor allem wenn ein anderslautender Vertrag besteht) bestehen so weit ich weiß meistens eine rechtliche Überprüfung nicht.

Solltest du aber es trotzdem probieren wollen dagegen vorzugehen, empfehle ich dir zu einem Rechtsanwalt in Sachen Mietrecht zu gehen.

Trotzdem viel Glück dir und deinem Stubentiger

LG

DarthMario72  15.06.2016, 17:03

Sollte ein Tierhaltungsverbot drin stehen wirst du leider schlechte Karten haben, dann hat er das Recht das zu verlangen

Auch wenn es im Mietvertrag stehen sollte, bspw. Kleintiere dürfen nicht verboten werden. Ein generelles Tierhaltungsverbot ist unwirksam.

elfriedeboe  15.06.2016, 18:22
@DarthMario72

Katzen sind keine Kleintiere!

DarthMario72  16.06.2016, 07:20
@elfriedeboe

Das habe ich auch nicht behauptet.

greulinchen 
Beitragsersteller
 15.06.2016, 14:01

Baja er hat es vor 2 unabhängigen Zeugen erlaubt. Die würden dies auch jederzeit so bestätigen. Die eine Zeugin ist sogar beim Mieterschutzbund tätig.

FancyFerret  15.06.2016, 14:18
@greulinchen

Aus einem anderen Kommentar habe ich gerade gelesen, dass mit dem Vermieter nicht zu reden ist....

Du kannst natürlich versuchen dir dein Recht auf deine Katze zu erstreiten (Rechtsanwalt, Gericht usw.) allerdings solltest du abwägen was für dich am Besten ist. Schlimmstenfalls bleibst du bei einem verlorenen Rechtsstreit auf die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten sitzen und hast auch noch einen Vermieter an der Backe der richtig sauer auf dich ist und dann wegen jeder Kleinigkeit Ärger macht.

Letztendlich bin ich aber keine Rechtsanwältin und kann auch nicht 100 % sagen du gewinnst oder du verlierst einen Rechtsstreit. Ich rate dir ein Beratungsgespräch bei einerm Rechtsanwalt, kostet nichts bzw. nicht viel und du weißt dann woran du bist.

Ohne Sachliche Begründung kann er die Tierhaltung nicht verbieten. Wenn es mit einem klärenden Gespräch nicht funktioniert dann am besten zum Anwalt.

Noch besser gleich eine neue Wohnung suchen da so wie das klingt du auf Dauer mit diesem Vermieter sicher nicht glücklich werden wirst.

greulinchen 
Beitragsersteller
 15.06.2016, 13:55

Gespräch ist sinnlos denke ich, da er es ja zuvor erlaubte und nun wieder nicht. Er hat ja schon mal angedeutet alle raus zu bekommen um zu sanieren und dann teuer neu zu vermieten.