Gemeinschaftskeller nicht nutzbar
Hallo, ich habe eine Frage bei der mir Google leider nicht weiterhelfen konnte.
Im August letzten Jahres bin ich in eine neue Wohnung gezogen, diese befindet sich in einem Haus mit vier Parteien. Zu jeder Wohnung gibt es einen eigenen Kellerraum und zusätzlich einen gemeinschaftlichen Fahrradkeller.
Und hier liegt nun das Problem. Die Mieter über mir haben zwei kleine Kinder, ebenso wie ich. Nun stehen aber im Gemeinschaftskeller von diesen Mietern 5 (!) Kinderwagen, 2 Kinderfahrräder, 4 nicht fahrbereite Fahrräder (weil Reifen kaputt, Sattel fehlt) und seit es im Januar geschneit hat, sind auch noch zwei Schlitten dazu gekommen.
Meinen Kinderwagen kann ich schon nur noch unter der Treppe abstellen, wo es laut Mietvertrag eigentlich nicht zulässig ist, aber es ist einfach kein Platz.
Und nun wollte ich mir zum Sommer hin ebenfalls ein Fahrrad sowie einen Anhänger für meine Kinder anschaffen, sehe aber keine Möglichkeit, diese unterzustellen.
Ich habe bereits mehrfach versucht, mit den Mietern zu sprechen, doch nachdem sich die Frau von mir "angegriffen" fühlte, weil sie seit 10 Jahren hier wohnt und ich als neue mich beschwert habe, hat ihr Mann mir verboten mit ihr zu sprechen und er selber (er ist Araber) versteht mich angeblich nicht :/
Meine Frage ist nun, was kann ich tun, was wäre eine sinnvolle und effiziente Vorgehensweise mit möglichst wenig Ärger?
9 Antworten
Zuerst würde ich mit dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung sprechen und ihn auf den Missstand hinweisen. Wenn dir im Mietvertrag ein Fahrrad- oder Kinderwagen - Stellplatz mitvermietet worden ist, hast du einen Anspruch darauf, und der Vermieter muss dafür sorgen, dass entsprechend Platz geschaffen wird.
Dich beim Vermieter beschweren.
Wenig Ärger gibt es in diesem Fall bestimmt nicht. Ein gemeinschaftllcher Keller für Fahrräder ist eine gute Sache. Dieser Keller wurde dir zur Nutzung deiner Fahrräder im Mietvertrag zugesichert. Dabei soll es sich wohl um Fahrräder handeln, die täglich oder regelmäßig benutzt werden. Kinderwagen und unbrauchbare Fahrräder sowie Schlitten sind nicht zur Benutzung dieses Kellers gedacht. Dazu kann die Wohnung bzw. der eigene Keller benutzt werden. Der Vermieter ist von deinem eingeschränkten bzw. verhinderten Nutzungsrecht des Gemeinschaftskeller nachweislich in Kenntnis zu setzen und unter Fristsetzung aufzufordern die Benutzbarkeit für dich herzustellen. Im Schreiben kannst du nur beweisbare Dinge zur Übernutzung des G-Kellers angeben. Der Bello arabico wird sich auf den Schlips getreten fühlen und dir ein Sprechverbot mit der Hausverwaltung auf arabisch aussprechen. Du hingegen solltest nicht mit Ihm deutsch reden, sondern den Druck auf die Hausverwaltung hochhalten. Dann gäbe es noch das Mittel der Unterlassungsklage gegen den Sprachverbieter.
Dieser Keller wurde dir zur Nutzung deiner Fahrräder im Mietvertrag zugesichert.
Sagt wer? IMHO werden Mietverträge i. d. R. über entgeltpflichtige Mieträume geschlossen, nicht Gemeinschaftseigentumsanteile zugesichert :-O
und unter Fristsetzung aufzufordern die Benutzbarkeit für dich herzustellen.
Rechtsgrund, wenn es der unterstellten mietvertraglichen Gebrauchsüberlassung mangelt?
Das müssen Sie über Ihren Vermieter klären! Der ist Ihr Vertragspartner und nicht die anderen Mieter! Hat er Ihnen die gemeinschaftliche Nutzung des Fahrradkellers im Mietvertag ausdrücklich zugestanden, dann muß er auch für die Nutzungsmöglichkeit dort sorgen und die Überbelegung durch andere Mieter beenden. Eine direktes Ansprechen der Mitbewohner kann nur Frust hervorrufen, der auf den Schultern des Vermieters wesentlich besser zu (er)tragen ist.
Ich gehe davon aus, das euch weder Kellerabteil noch Nutzung des Fahrradkellers vetraglich vermietet sind, was was einen Forderungsanspruch definitiv ausschliesst :-(
Über die Nutzungsmöglichkeit des Gemeinschaftsraums entscheidet aber der Vermieter, den du dazu befragen könntest, ob er eine einvernehmliche Lösung herbeiführen möchte :-).
G imager761