Nutzungsänderung eines Kellerraumes in einen Hundepflegesalon
Wir wollen einen Hundesalon im Doppelhaus errichten und benötigen deswegen einen Bauplan bzw. eine Nutzungsänderung. Es ist folgende Situation. Wir haben eine Doppelhaushälftein in einem allgemeinen Wohngebiet (WA). Unser Eingang befindet sich an einem Eigentümerweg (mit uns insgesamt 4 Eigentümer, die alles Ihr Einverständnis abgegeben haben). der Eingang der anderen Doppelhaushälfte liegt an der Haupterschließungsstraße. Nur haben wir einen Bescheid bekommen mit folgendem Inhalt: "Von der Art der baulichen Nutzung entspricht ein Hundesalon einem sonstige nicht störenden Gewerbebetrieb im Sinne des § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO. Diese sind in einem allgemeinen Wohngebiet (WA) nur ausnahmsweise zulässig. Der einschlägige Bebauungsplan enthält für solche Gewerbegebiete jedoch noch weitergehende Regelungen. Demnach werden sonstig nicht störende Gewerbegebiete nur für solche Grundstücke zugelassen, die direkt von den Haupterschließungsstraßen erreichbar sind., also nicht in den Wohnzonen liegen. Da ihr Grundstück in so einen Wohnzone liegt und über einem Eigentümerweg erschlossen wird ist der Hundesalon auch nichts ausnahmsweise zulässig." So nun unsere Frage, ob wir da noch eine Chance haben die Genehmigung durchzubekommen.
3 Antworten
Natürlich könnt Ihr zu einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht gehen, um zu erfahren, welche Chancen bei einem Widerspruch bestehen. Sofern dieser auch nur die geringste Chance sieht, wird er natürlich kostenpflichtig tätig werden (wollen), selbst wenn hinterher dennoch nichts dabei rum kommt. Dann hattet Ihr nur unnötige Kosten. Allerdings kenne ich hier auch keine andere Institution, welche Euch fachlich kompetent beraten könnte.
Danke für die schnelle Antwort, aber eigentlich wollten wir wissen, ob sich wer damit auskennt und wie hier die Chancen auf einen positiven Bescheid stehen. Aber Danke :-)
Da die Absage schlüssig begründet wurde, kommt wohl nur ein Umzug in betracht. Ansonsten wird´s wohl keine Zulassung bekommen.
Das wird nichts. Da wirst du irgendwo wo es erlaubt ist einen Raum mieten müssen oder komplett umziehen.