Was darf man in der Eigentumswohnung verändern (Wände/Fenster etc.)?
Und wofür muss man normalerweise die Hausgemeinschaft um Erlaubnis fragen? Wer kann etwas Licht ins Dunkle bringen?
8 Antworten
Fenster müssen in der Versammlung abgestimmt werden, wenn sie anders sind, als die allgemeinen. Wände kannst du so gestalten, wie Du willst. Hauptsache Du lässt die tragenden Wände drinnen. Die darfst Du nicht mal in Ansatz verändern.
außer tragende Wände in der Wohnung. Hier lass die Finger von.
Diese Frage läßt sich aus Ihrer Teilungserklärung beantworten. Regelmäßig sind dort Hinweise, zu finden, die das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes einschließlich der Fenster regeln, Auskunft darüber geben, das z.B. die tragenden Wände nicht verändert werden dürfen und die Wohnungsabschlußtüre gewissen Anforderung zu entsprechen hat. Ansonsten können Sie sich innerhalb der Wohnung und bei der Veränderung von Wänden, Putz etc. frei verwirklichen.
dh
Ganz einfach: Die Eigentümergemeinschaft muss bei allem zustimmen, was das Gemeinschaftseigentum, das ungestörte Zusammenleben der Hausgemeinschaft und die äußere Präsentation der Immobilie betrifft.
Mit Deinem Sondereigentum kannst Du anstellen, was Du willst, soweit die o.g. Punkte nicht berührt werden.
Auch nicht schlecht! dh
Innen in der Wohnung kannst du machen, was Dich freut. Es darf keine Veränderung vorgenommen werden, die die Außenansicht verändert (Sat-Anlagen usw.). Auch Gemeinschaftsbesitz darf nicht einfach so verändert werden.