Vorermittlungsverfahren wegen Amtshilfe? was bedeutet das
guten tag ich erhielt heute einen brief von der Staatsanwaltschaft Dresden auf dem geschrieben steht : Vorermittlungsverfahren (mein name) wegen Amtshilfe
dadrunter dick gedruckt "LADUNG"
weiter gehts dann mit sehr geehrter herr bla bla zur vernehmung über die gegen ihren sohn erhobene beschuldigung werden sie zusammen mit ihrem sohn ( wieder mein name) geladen auf ( und dann zeit und ort)
und das wars eigentlich auch schon
jetzt hab ich natürlich absolut keine ahnung was die von mir wollen.. "amtshilfe" ??
währe nett wenn jemand etwas licht ins dunkle bringen würde :)
5 Antworten
Amtshilfe ist die Hilfe, die eine Behörde einer anderen leistet (siehe Link). Die StA Dresden ermittelt anscheinend für eine andere Staatsanwaltschaft und der Grund dafür (also die Straftat) sollte sich eigentlich aus dem Schreiben ergeben.
Das ist eine Beschuldigten- Vernehmung von einem anderen Gericht. Ihr könnt müsst aber da nicht hin. Zur Sache selbst kann ich nur sagen dass gegen ihren Sohn ermittelt wird.. Hilfreich wäre ein Anwalt. Dieser kann Akteneinsicht beantragen. Ich hoffe etwas Klarheit geschaffen zu haben
Der Beschuldigte ist weder Zeuge noch Sachverständiger! Ich verstehe den Einwand nicht !
Dann eben in Bezug auf den Sohn § 163a (3) StPO und § 161a (1) StPO für den Vater
Ich verstehe den Einwand nicht !
Musst du auch nicht. Aber du erklärst es ihm dann, wenn die Polizei vor der Tür steht und den Sohn abholt.
Der Sohn ist Beschuldigter. Der Vater Erziehungsberechtigt und deshalb wohl geladen. Laut Vorladung ,,,, beschuldigten vernehmung,,,,, Deshalb Anwalt und Akteneinsicht. Polizei kommt da noch lange nicht. Das ist Wunschdenken
Trotzdem ist deine Antwort falsch.
Scheinbar ist dein Sohn der Beschuldigte aber noch nicht volljährig. Deshalb wirst du zu dieser Anhörung dazu geladen.
Die örtliche Behörde leistet Amtshilfe, damit ihr deswegen nicht wer weiß wo hin fahren müsst.
ich bin der sohn ^^
Scheinbar oder anscheinend?
Schau mal hier: www.juraforum.de/lexikon/ermittlungsverfahren oder hier: wewewe.gutefrage.net/frage/bitte-brauche-hilfe-vorladung-als-beschuldigter-amtshilfe
Ich würde denen schreiben, dass ich zuvor den Grund für die Ladung erfahren möchte.
Ach? § 161a (1) StPO gilt nicht mehr?