Vorermittlungsverfahren wegen Amtshilfe? was bedeutet das

5 Antworten

Amtshilfe ist die Hilfe, die eine Behörde einer anderen leistet (siehe Link). Die StA Dresden ermittelt anscheinend für eine andere Staatsanwaltschaft und der Grund dafür (also die Straftat) sollte sich eigentlich aus dem Schreiben ergeben.

http://de.wikipedia.org/wiki/Amtshilfe

Das ist eine Beschuldigten- Vernehmung von einem anderen Gericht. Ihr könnt müsst aber da nicht hin. Zur Sache selbst kann ich nur sagen dass gegen ihren Sohn ermittelt wird.. Hilfreich wäre ein Anwalt. Dieser kann Akteneinsicht beantragen. Ich hoffe etwas Klarheit geschaffen zu haben

jurafragen  15.10.2013, 19:53

Ihr könnt müsst aber da nicht hin

Ach? § 161a (1) StPO gilt nicht mehr?

Alexuwe  15.10.2013, 19:58
@jurafragen

Der Beschuldigte ist weder Zeuge noch Sachverständiger! Ich verstehe den Einwand nicht !

jurafragen  15.10.2013, 20:04
@Alexuwe

Dann eben in Bezug auf den Sohn § 163a (3) StPO und § 161a (1) StPO für den Vater

Ich verstehe den Einwand nicht !

Musst du auch nicht. Aber du erklärst es ihm dann, wenn die Polizei vor der Tür steht und den Sohn abholt.

Alexuwe  15.10.2013, 20:08
@jurafragen

Der Sohn ist Beschuldigter. Der Vater Erziehungsberechtigt und deshalb wohl geladen. Laut Vorladung ,,,, beschuldigten vernehmung,,,,, Deshalb Anwalt und Akteneinsicht. Polizei kommt da noch lange nicht. Das ist Wunschdenken

jurafragen  15.10.2013, 20:25
@Alexuwe

Trotzdem ist deine Antwort falsch.

Scheinbar ist dein Sohn der Beschuldigte aber noch nicht volljährig. Deshalb wirst du zu dieser Anhörung dazu geladen.

Die örtliche Behörde leistet Amtshilfe, damit ihr deswegen nicht wer weiß wo hin fahren müsst.

Giseler 
Beitragsersteller
 05.11.2013, 19:03

ich bin der sohn ^^

Bergmanndocarmo  18.10.2013, 05:08

Scheinbar oder anscheinend?

Ich würde denen schreiben, dass ich zuvor den Grund für die Ladung erfahren möchte.