Darf ich meinem WG mitbewohner die benutzung der Küche ( mein eigentum ) verbieten?
unser WG mitbweohner will nicht auszziehen, und dachte das wäre ein adäquates mittel um den druck ein "wenig" zu erhöhen. ;)
7 Antworten
Das problem ist das wir im im juli mündlich gekündigt haben. Müdliche kündigungen sind jedoch nicht verbindlich. Wir wollen ihn raushaben da ein zusammenleben mit ihm unmöglich ist. Er lässt sich jetzt jedoch alle zeit der welt und wir wollen das ganze ein bisschen beschleunigen. wir haben keinen mietvertrag mit ihm abgeschlossen. kumpel von mir ist hauptmieter und der andere und ich wohnen gemeinsam mit ihm in der Wohnung. Die küche ist mein eigentum. wird jedoch von allen benutzt
"unser WG mitbweohner will nicht auszziehen"
Warum soll er denn ausziehen?
Hat er gekündigt und zieht trotzdem nicht aus?
Oder wurde ihm gekündigt?
Ist er Untermieter oder Hauptmieter?
Was ist vertraglich zur Nutzung von "Gemeinschaftsräumen" (u. a. Küche) vereinbart?
Ohne diese Informationen kann man die Frage nicht beantworten.
Es ist eine WOHNGEMEINSCHAFT und alles was die Wohnung beinhaltet Küche, Bad, wohnzimmer müsst ihr euch telen.
Augen auf bei der Mitbewohnerauswahl ;)
Wenn er im MV steht hat er genau die gleichen Rechte und Pflichten wie Du, er darf also auch die Küche nutzen!
wenn die Küche dein Eigentum ist....denke ja...