Wo darf man seinen Roller (Scooter) abstellen?
Darf man ihn z.B. auf dem Bürgersteig abstellen, solange man dadurch niemanden behindert oder was gibt es dort für Regelungen?
Danke im voraus
5 Antworten
Eigentlich darf man auch einen Roller nur auf Parkplätzen abstellen und müsste auch ein Parkticket ziehen.
Aber sofern man niemanden behindert, wird es oft geduldet.
Man sollte sich eine Ecke suchen, wo man nicht stört, ich parke in Rheydt hinter einer Telefonsäule.
Aber es gibt auch Städte, die Knöllchen verteilen, wenn man kein Parkticket, oder Parkscheibe hat.
https://www.adac.de/infotestrat/motorrad-roller/sicherheit-praxis/tipps-motorradfahren/parken.aspx
Du darfst den Roller nur auf die dafür vorgesehenen Parkplätzen abstellen.
Aber ist auch bekannt, dass es geduldet wird dein dein Roller sonst irgendwosteht wo er niemanden behindert. Mache das ganze seit 3 Jahren und nie ist etwas passiert.
Hallo,
ganz grundsätzlich gelten für motorisierte Zweiräder - egal ob Roller oder Motorrad - die gleichen Regeln gemäß der StVO wie für PKW.
Demnach darfst du nicht an einem Fahrradständer, auf dem Bürgersteig oder ohne Parkschein oder Parkscheibe auf einem entsprechend ausgewiesenen Parkplatz parken.
Soweit die gesetzliche Theorie.
In der Praxis wird es fast überall geduldet, wenn du ein paar Regeln einhältst.
Auf einem Bürgersteig / Gehweg solltest du immer äußerst rechts oder links parken. Mittendrauf kommt nicht gut.
Solange du niemanden behinderst, blockierst oder gar gefährdest, wird es wahrscheinlich immer gut ausgehen.
Bekommst du dennoch ein Knöllchen, weil das ein Ordnungshüter anders sieht, dann ist das allerdings vollkommen korrekt und du musst es bezahlen.
Für folgendes gilt entweder absolut tabu oder möglichst weit davon weg:
- Rettungszufahrten
- Behindertenparkplätze
- Fußgängerzonen
- Fußgängerüberwege
- Ampeln
- Einfahrten
- Hauseingänge
- Be- und Entladezonen
- Schaufenster
- Halteverbot / Parkverbot
Schaufenster hört sich erst einmal blöd an. Wenn sich aber der Ladenbetreiber beim Ordnungsamt beschwert, bekommst du auch hier ein Knöllchen.
Je nachdem wie stark du behinderst, blockierst oder gefährdest, darf auch ein Roller abgeschleppt werden.
In manchen Städten, Ausflugszielen und Sehenswürdigkeiten gibt es auch extra ausgewiesene Parkplätze für motorisierte Zweiräder. Leider manchmal auch kostenpflichtig. Solltest du dort bzw. in deren Nähe woanders parken, könnte das auch schief gehen.
Viele Grüße
Michael
Normalerweise musst du mit dem Roller entweder auf eine Motorrad Parkplatz oder ganz normal auf ein Pkw Parkplatz.
Aber es wird meisten auf dem Gehweg geduldet Wen er mehr wie 1Meter breite Platz lässt.
Ich parke mein Moped seit 28 Jahren auf dem Gehweg,und hatte bis heute noch nicht einen strafzettel.
Ich wohne fast Stadtmitte.
Gruß
Nein darf man nicht