Darf ich mein Fahrrad vor dem Nachbars Mietshaus abstellen?
Ich in Mieterin in einem Mehrfamilien Haus und stelle seit einiger Zeit mein Fahrrad an dem Zaun des Nachbarhauses ab, (weil vor unserem nur eine Hecke ist), welches ebenfalls ein Mietshaus ist. Generell scheint das erlaubt zu sein, weil dort mehrere Fahrräder stehen und die Bewohner selbst ihre Fahrräder dort anschließen. Eine Mieterin hat mich nun aber angesprochen und sagte ich solle das unterlassen,weil sonst nicht genug Platz wäre damit die Bewohner ihre Fahrräder dort abstellen können. Ist sie damit im Recht?
7 Antworten
Ist sie damit im Recht?
Wenn sie Eigentümerin des Grundstückes ist, ja.
Wer wo sein Fahrrad abstellen darf, entscheidet der Eigentümer des Grundstücks und nicht eine Mieterin.
Auf dem öffentlichen Gehweg , auch vor einem HAus,. darf jeder sein FAhrrad abstellen, ob Mieter oder nicht.
Wie immer: Es kommt darauf an...
Ist die Fläche, wo Sie ihr Rad abstellen, öffentliche Fläche, kann ihnen keine Privatperson das Abstellen verbieten, allenfalls die Wegeaufsichtsbehörde, wenn das Fahrrad den weg versperrt o.ä.
Falls sie aber ihr Schloss durch den Zaun führen und dieser bereits auf Privatgrund ist oder auch die Abstellfläche schon an sich, darf der Eigentümer dieses Grundstücks ihnen dieses Anschließen untersagen, allerdings nicht irgendein Mieter, diese können sich, wenn sie sich davon gestört fühlen, an Ihren Vermieter wenden!
Du redest aber davon, das Fahrrad "anzuschließen". Also mit einem Schloss am Zaun festzumachen. Und das ist eben nicht in Ordnung, denn der Zaun gehört nun mal zum Gebäude.
Und das ist eben nicht in Ordnung, denn der Zaun gehört nun mal zum Gebäude.
Warum soll das nicht in Ordnung sein? Solange dort kein Schild angebracht wurde, wonach das Abstellen von Fahrrädern untersagt ist, kann das jede Person tun, egal ob diese im Gebäude wohnt, oder am anderen Ende der Welt.
Nun, da ist ja die Frage eigentlich schon beantwortet. Grundsätzlich darfst du dein F. da abstellen- Und wenn der Eigentümer des Zaunes nicht verbietet. dass du das Schloss durch seinen Zaun fädelst. darfst du auch das. Die Nachbarin hat da nullkommanix zu sagen, sie hat nur eine große Klappe.
Ja ist sie. Du bist kein Bewohner des Hauses und hast somit auch nicht das Recht dein Fahrrad dort abzustellen. Stell es vor eurem Haus ab.
Natürlich haben die Mieter des Hauses als erstes das Recht IHRE Fahrräder dort abzustellen wenn es generell genehmigt ist.
Und wenn nicht genügend Platz bleibt dann kann sie dir untersagen dein Rad dort abzustellen.
Du bist kein Bewohner des Hauses und hast somit auch nicht das Recht dein Fahrrad dort abzustellen
Wir reden hier aber nicht von einem moralischen Recht.
Es kann sich durchaus die Konstellation ergeben, dass weder der Mieter des Hauses, noch der Fragesteller sein Fahrrad dort abstellen kann.
Über Nutzungsrechte entscheidet alleine der Eigentümer/Vermieter des Gebäudes. Die Nachbarin hat hier nicht einmal ansatzweise das Recht, irgend etwas zu verbieten.
Was die Mieter des Hauses betrifft schrieb ich bereits "wenn es generell genehmigt ist" anders ausgedrückt der Vermieter denen es gestattet hat.
Mag auch sein das die "Mieterin" es nicht verbieten kann, dann kann sie sich aber zumindest beim Vermieter beschweren und der kann dann eventuell sogar Besitzstörungsklage einreichen, das wird dann teuer.
Ob es das alles wert ist? Ich würde mein Rad ganz einfach woanders abstellen und gut ist.
wenn da wirklich nicht genug platz ist, hat sie natürlich recht.. logisch, hm?
wenn da wirklich nicht genug platz ist, hat sie natürlich recht.. logisch, hm?
Seit wann entscheidet eine Mieterin eines Hauses, wer sein Fahrrad dort abstellen darf oder nicht?
sie hat aber ein anrecht, ihr rad dort abzustellen, wenn sie dort wohnt.
Nur wenn vertraglich vereinbart.
Nicht wirklich...der Zaun gehört ihr ja nicht, nur weil sie eine Wohnung in dem Haus mietet.
sie hat aber ein anrecht, ihr rad dort abzustellen, wenn sie dort wohnt. genau wie du dein rad dort abstellen kannst, wo du wohnst
Die Fläche vor dem Zaun ist ein öffentlicher Gehweg, und von den Eigentümern des Grundstücks (und des Zauns) ist mir dahingehend kein Verbot zu Ohren gekommen, daher müsste es ja in Ordnung sein. Vielen Dank.