Fahrradabstellplatz?
Meine Vermieterin hatte mir einen überdachten Fahrradabstellplatz kostenlos zur Verfügung gestellt. Nun wurde die Überdachung beim Sturm stark beschädigt.
Der Platz der jetzt angeboten wird, wird von Ihr selber u.a. für die Lagerung von Gartenutensillien genutzt/große Gartenschirme und es kommt immer wieder dazu, dass die Fahrräder umfallen, dadurch auch beschädigt werden und man nicht "barrierefrei" an die Fahrräder kommt. Platz wäre ja da, wenn man "ordentlich" abstellen würde. Meine Frage, wenn ein Vermieter bereits einen Abstellplatz zur Verfügung gestellt hat, muss er selbst nach Sturmschaden, wieder einen adäquaten Platz zur Verfügung stellen???
5 Antworten
Muss gar nix, wenn du sie unterstützt dann würde ich an deiner Stelle deinen Abstellplatz wieder herrichten..und halt mal paar hundert Euro zahlen.
Das ist wirklich unverschämt.
Da stellt die dir einen Abstellplatz kostenlos zur Verfügung und stellt ihren Plunder nicht ordentlich ab.
Geht mal gar nicht 😎
Bei Ihnen handelt es sich zweifelsfrei um einen Günstling, dem ein Gunst erwiesen wurde, auf die er rechtlich aber keinen Anspruch hat!
Machen Sie sich doch einfach um diese Gunst verdient, indem Sie in Abstimmung mit der Vermieterin dergestalt aufräumen, dass Ihre Fahrräder problemlos abgestellt werden können und alles schön ordentlich aussieht; die Vermieterin dürfte es freuen!?!
Nein, das war und ist eine reine Gefälligkeit von ihr, dass Du Dein Fahrrad unterstellen darfst. Sie "muss" gar nichts, Du bezahlst ja nicht dafür.
Sprich doch mal mit ihr, so von Mensch zu Mensch: Darf ich ihnen helfen, die Überdachung wieder in Ordnung zu bringen? Wäre es Ihnen recht, wenn wir z.B. den Gartenschirm etwas weiter hinten hinstellen, damit mein Fahrrad besser stehen könnte?"
Freundlich halt, ein Anrecht hast Du nicht. Sei froh, dass sie das erlaubt.
Bei meinem Nachbarn müssen die Mieter ihr Fahrrad auf die Straße stellen, damit dem gepflegten Garten nichts passiert.
lg Lilo
Der Vermieter muss garnichts, schon garnicht wenn es GRATIS ist. Schon der ursprüngliche Platz war nicht verpflichtend, sondern ein Entgegenkommen des Vermieters. Er könnte nämlich durchaus Miete dafür verlangen.