Muss mein Vermieter mir einen Raum für Fahrräder / Kinderwagen bereitstellen?
Hallo an alle...
Zu meiner Frage: Ich wohne seit 2011 in einer Dachgeschosswohnung eines Hauses mit insgesamt 5 Mietparteien. Im Treppenhaus gibt es im Erdgeschoss eine Fläche unterhalb der Treppe, die von den Mietern nicht genutzt wird. Ich selbst hatte in der Vergangenheit den Kinderwagen meiner Tochter dort "geparkt." Dieser ist nicht mehr nötig und nun habe ich die beiden Fahrräder von meiner Frau und mir dort abgestellt. Nun wurde ich allerdings aufgefordert diese dort zu entfernen. Da ich aber wie gesagt in der Dachgeschoss-Wohnung lebe, stellt sich dies als schwierig dar. Es gibt auch sonst keine mietbaren (bzw. GAR KEINE) Kellerräume oder dergleichen wo man sein Fahrrad / Kinderwagen abstellen kann.
Jetzt meine Frage: muss mein Vermieter eine Fläche / einen Raum zur Verfügung stellen wo man Fahrräder, Kinderwagen, usw. abstellen kann? Mal abgesehen davon, dass dieser dann evtl. Mehrkosten für mich bedeuten würde...
Schon mal vielen Dank an alle für die Hilfe!
13 Antworten
Wenn ihr das im Mietvertrag nicht vereinbart habt muss er das auch nicht.
Wieso sollte er muessen? Steht in Deinem Mietvertrag denn drin, dass er Dir eine solche Flaeche zur Verfügung stellt? Bzw dass Du die Flaeche unter der Treppe nutzen kannst? Wenn Du keine Möglichkeit hast, die Fahrraeder in der Wohnung oder so unterzubringen, dann solltest Du vielleicht mal schauen, ob Du in der Naehe ne Garage oder so anmieten kannst.
Aber nur weil der Vermieter euren Kinderwagen geduldet hat, heißt das nicht, dass ihr jetzt da einfach andere Sachen abstellen könnt.
Wie machen das denn die anderen Parteien im Haus?
Schuhe, Fahrräder und sonstige private Gegenstände haben im "öffentlichen" Treppenhaus nix zu suchen. Zu einer "normalen Wohnung" gehört in aller Regel auch ein entsprechender Abstell- oder Kellerraum der mindestens 5 (oder 6?) m² haben muss. Ist dieser Abstellraum nicht vorhanden, dann hat man die falsche Wohnung gemietet, denn wer kann schon auf einen Abstellraum verzichten? Das Baurecht fordert einen Abstellraum für jede Wohnung. Nun kann es sein, dass Die Wohnung dem Bestandsrecht unterliegt und damit nicht den heute gültigen Normen und Vorschriften genügt und es deshalb denkbar ist, dass die Wohnung keinen Abstellraum hat. In diesem Fall hätte man dann die berühmte A.Karte. Dann muss man mit Kompromissen leben und sollte versuchen eine andere Wohnung zu finden.
Ja, natürlich, wenn es denn mietvertraglich so vereinbart wurde und wenn nicht, dann natürlich nicht. Alles eigentlich ganz einfach.
Wenn im MV dazu nichts vereinbart bzw. zugesichert wurde, hast du keinen Rechtsanspruch.