Mit Moped auf Busspur?
Hallo Community, hab ne kleine Frage. Darf ich eig. mit meinem 25er Roller auf einer Busspur fahren? Ich meine die Fahrräder dürfen es ja auch. Und viel schneller ist der Roller ja nicht :). Danke schon mal im Vorraus
4 Antworten
Hallo mofieh,
die Sonderfahrstreifen, für Busse sind auch ausschließlich den Bussen vorenthalten. Nutzt Du diesen Sonderfahrstreifen verbotswidrig mit der Mofa erwartet Dich folgender Bußgeldbescheid nach dem bundeeinheitlichen Tatbestandskatalog:
Tatbestandsnummer: 141202
Tatvorwurf: Sie benutzten verbotswidrig einen Sonderfahrstreifen (Zeichen 245) für Omnibusse oder Taxen.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 147 BKat
Verwarnungsgeld: 15,00 Euro
Punkte: Nein
Behinderst Du mit Deiner Mofa noch einen Bus wird es teurer und Dich erwartet folgender Bußgeldbescheid:
Tatbestandsnummer: 141203
Tatvorwurf: Sie benutzten verbotswidrig einen Sonderfahrstreifen für Omnibusse oder Taxen (Zeichen 245) und behinderten +) den Linien- bzw. Taxenverkehr.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 147.1 BKat; § 19 OWiG
Verwarnungsgeld: 35,00 Euro
Punkte: Nein
Kurzum, das ganze kann zwar mit einem Verwarnungsgeld belegt werden, aber das Verwarnungsgeld ist mit 15,- bzw. 35,- Euro nicht ganz billig aber auch nicht wirklich teuer und Punkte gibt es dafür auch nicht.
Schöne Grüße
TheGrow
Das ist echt ne super Antwort. Danke :). Aber jedoch stellt sich noch eine Frage: Ich darf ja (so in der Fahrschule gelernt) an einer langen Warteschlange rechts vorbei fahren. Gilt dies auch auf der Busspur? Oder ist dass auch wieder eine Ordnungswidrigkeit?
In dem Moment, wo Du rechts auf der Busspur vorbei fährst, benutzt Du doch die Busspur verbotswidrig und dementsprechend begehst Du damit eine Ordnungswidrigkeit die wie bereits oben mit einem Verwarnungsgeld geahndet wird
Ich meine die Fahrräder dürfen es ja auch.
Aber nicht grundsätzlich, sondern nur dann, wenn dies durch ein entsprechendes Zusatzzeichen ausdrücklich angezeigt ist.
Dazu aus der StVO (Anlage 2 "Vorschriftzeichen", lfd. Nr. 25):
Ge- oder Verbot
- Anderer Fahrverkehr als Omnibusse des Linienverkehrs sowie nach dem Personenbeförderungsrecht mit dem Schulbus-Schild zu kennzeichnende Fahrzeuge des Schüler- und Behindertenverkehrs dürfen Bussonderfahrstreifen nicht benutzen.
- Mit Krankenfahrzeugen, Taxen, Fahrrädern und Bussen im Gelegenheitsverkehr darf der Sonderfahrstreifen nur benutzt werden, wenn dies durch Zusatzzeichen angezeigt ist.
Mit einem Mofa oder einem anderen Kraftrad hingegen darf dort niemals gefahren werden.
du darfst weder mit nem Fahrrad noch mit nem mofa auf ne Busspur, es sei denn das ganze ist durch ein Zusatzkennzeichen extra freigeben.
Ein Mofa ist eben kein Fahrrad und auch kein Bus. Also NEIN!
Du meintest hier sicher "vorbehalten" ... :-)
Bis auf diesen kleinen Lapsus sonst aber ein guter Beitrag, DH.