Roller Parken (Legitim)?

4 Antworten

An Fahrrad stell Plätzen kannst du deinen Roller hinstellen aber nicht am Bürgersteig an einer Laterne o.ä. befestigen. Und natürlich auch nicht im Halteverbot.

Hallo Kevin,

ganz grundsätzlich gelten für motorisierte Zweiräder - egal ob Roller oder Motorrad - die gleichen Regeln gemäß der StVO wie für PKW.

Demnach darfst du nicht an einem Fahrradständer, auf dem Bürgersteig oder ohne Parkschein oder Parkscheibe auf einem entsprechend ausgewiesenen Parkplatz parken.

Soweit die gesetzliche Theorie.

In der Praxis wird es fast überall geduldet, wenn du ein paar Regeln einhältst.

Auf einem Bürgersteig / Gehweg solltest du immer äußerst rechts oder links parken. Mittendrauf kommt nicht gut.

Solange du niemanden behinderst, blockierst oder gar gefährdest wird es wahrscheinlich immer gut ausgehen.

Bekommst du dennoch ein Knöllchen, weil das ein Ordnungshüter anders sieht, dann ist das allerdings vollkommen korrekt und du musst es bezahlen.

Für folgendes gilt entweder absolut tabu oder möglichst weit davon weg:

  • Rettungszufahrten
  • Behindertenparkplätze
  • Fußgängerzonen
  • Fußgängerüberwege
  • Ampeln
  • Einfahrten
  • Hauseingänge
  • Be- und Entladezonen
  • Schaufenster
  • Halteverbot / Parkverbot

Schaufenster hört sich erst einmal blöd an. Wenn sich aber der Ladenbetreiber beim Ordnungsamt beschwert, bekommst du auch hier ein Knöllchen.

Je nachdem wie stark du behinderst, blockierst oder gefährdest darf auch ein Roller abgeschleppt werden.

In manchen Städten, Ausflugszielen und Sehenswürdigkeiten gibt es auch extra ausgewiesene Parkplätze für motorisierte Zweiräder. Leider manchmal auch kostenpflichtig. Solltest du dort bzw. in deren Nähe woanders parken, könnte das auch schief gehen.

Viele Grüße

Michael

Du kannst nicht nur, du musst sogar. Wenn du auf autoparkplätzen stehst bekommst du ein knöllchen. Du darfst nur auf autoparkplätze wenn du dafür bezahlst. Ansonsten kannst du eigentlich überall stehen wo du nicht im Weg stehst, keinen gefährdest und wo kein Halteverbot ist.